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Persönlichkeitsrecht international schützen – Gegen Medien in Deutschland vorgehen

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In der heutigen Medienwelt kennen Nachrichten, Bilder und Online-Inhalte keine Grenzen. Internationale Unternehmen, Privatpersonen oder Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens können rasch Gegenstand einer Berichterstattung werden – auch in Deutschland.

Nicht selten sind dabei falsche Behauptungen, rufschädigende Darstellungen oder massive Eingriffe in die Privatsphäre im Spiel. Was ist zu tun, wenn der eigene Name, das Unternehmen oder persönliche Details in deutschen Medien erscheinen – ohne Zustimmung und mit negativen Folgen?
Als deutsche Kanzlei für Medien- und Persönlichkeitsrecht vertreten wir ausländische Mandanten, die sich gegen Berichterstattung in Deutschland rechtlich zur Wehr setzen möchten.

Grenzüberschreitende Anwendbarkeit des deutschen Persönlichkeitsrechts

Das deutsche Medien- und Persönlichkeitsrecht bietet im europäischen Vergleich einen besonders umfassenden Schutz. Es sichert sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen wirksame rechtliche Möglichkeiten gegen unzulässige Berichterstattung. Diese Ansprüche können auch dann durchgesetzt werden, wenn der oder die Betroffene ihren Wohn- oder Unternehmenssitz im Ausland haben.

Deutsche Gerichte können zuständig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn:
Inhalte in Deutschland abgerufen werden können, zum Beispiel über Nachrichtenportale oder soziale Medien,
die Veröffentlichung in deutscher Sprache erfolgt oder sich gezielt an ein deutsches Publikum richtet,
ein deutsches Medienunternehmen für die Verbreitung der Inhalte verantwortlich ist.

Solche Konstellationen eröffnen internationalen Betroffenen effektive rechtliche Handlungsoptionen vor deutschen Gerichten.

Konfliktfelder im internationalen Kontext

In der Praxis gibt es verschiedene Situationen, in denen ausländische Unternehmen oder Privatpersonen durch eine Berichterstattung in Deutschland betroffen sein können. Dazu gehören unter anderem:

  • wirtschaftsbezogene Berichte, die auf spekulativen oder unzutreffenden Informationen basieren – etwa zu vermeintlichen Skandalen, rechtlichen Auseinandersetzungen oder internen Vorgängen.
  • Verletzungen der Privatsphäre, beispielsweise durch die Veröffentlichung von Fotos, persönlichen Details, Gerüchten oder Inhalten aus dem privaten Umfeld.
  • Reputationsbeeinträchtigungen durch Kampagnen, die von politischen Gruppen, NGOs oder anderen Akteuren ausgehen und sich auf einzelne Personen oder Unternehmen richten.
  • Falschdarstellungen in digitalen Medien, etwa auf Webseiten, Blogs, Social-Media-Kanälen oder Videoplattformen.
  • Veröffentlichungen unter unzulässiger Verwendung von Namen, Bildern, Marken oder anderen identitätsbezogenen Informationen.

Diese Konstellationen können je nach Reichweite der Veröffentlichung und dem Ort des Abrufs eine rechtliche Zuständigkeit deutscher Gerichte begründen.

Strategische Erwägungen für den Gerichtsstand Deutschland

Im Rahmen des deutschen Persönlichkeits- und Medienrechts können folgende Schritte eingeleitet werden:

  • Abmahnung und Aufforderung zur Unterlassung
  • Einstweilige Verfügung bei Dringlichkeit (z. B. zur schnellen Löschung)
  • Klage auf Unterlassung, Widerruf oder Richtigstellung
  • Geltendmachung von Schadensersatz oder Geldentschädigung
  • Löschung oder Entfernung aus den Suchergebnissen von Online-Inhalten (Google, soziale Netzwerke, Archive)

Wir prüfen sorgfältig, ob deutsches Recht anwendbar ist und wie groß die Erfolgsaussichten sind- mit einem Fokus auf eine schnelle und effiziente Durchsetzung Ihrer Rechte.

Warum ein Vorgehen in Deutschland besonders relevant sein kann

Deutschland bietet im internationalen Vergleich besonders effektive rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte. Gerichte in Deutschland sind bekannt für eine ausgewogene Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz. In vielen Fällen wird Betroffenen hier ein deutlich höheres Schutzniveau zugesprochen als in anderen Rechtsordnungen.

Zudem sind einstweilige Verfügungen in Deutschland ein bewährtes Instrument, um unzulässige Veröffentlichungen kurzfristig zu unterbinden – häufig sogar innerhalb weniger Tage. Auch die gerichtliche Praxis ist im Umgang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten gut entwickelt, sodass Verfahren zügig und rechtssicher geführt werden können.

Ein weiterer Vorteil liegt in der Verbindlichkeit gerichtlicher Entscheidungen. Werden diese durch deutsche Medienunternehmen oder Plattformbetreiber erlassen, ist deren Durchsetzung meist unmittelbar möglich – ohne langwierige internationale Anerkennungsverfahren.

Fazit

Die Reichweite deutscher Medien und die rechtlichen Besonderheiten des deutschen Persönlichkeits- und Medienrechts führen dazu, dass auch ausländische Personen und Unternehmen durch Veröffentlichungen in Deutschland betroffen sein können. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, gegen rufschädigende, unwahre oder rechtswidrige Inhalte vorzugehen.

Ob außergerichtlich oder vor Gericht: Das deutsche Recht stellt Instrumente bereit, um Persönlichkeitsrechte wirksam zu schützen. Eine rechtliche Prüfung kann klären, ob und in welcher Form ein Vorgehen möglich und sinnvoll ist.

FAQ: Persönlichkeitsrecht für internationale Mandanten in Deutschland

1. Können auch ausländische Personen oder Unternehmen in Deutschland Persönlichkeitsrechte durchsetzen?

Ja. Das deutsche Persönlichkeitsrecht schützt auch internationale Mandanten. Voraussetzung ist, dass die beanstandeten Inhalte in Deutschland abrufbar sind oder sich an ein deutsches Publikum richten.

2. Wann ist deutsches Recht anwendbar?

Deutsches Recht gilt regelmäßig, wenn eine Veröffentlichung in deutscher Sprache erfolgt, auf ein deutsches Publikum zielt oder von einem in Deutschland ansässigen Medium stammt. Auch der Abruf der Inhalte in Deutschland kann ausreichen.

3. Was kann ich gegen eine rufschädigende Berichterstattung in Deutschland unternehmen?

Mögliche Maßnahmen sind u.a. eine anwaltliche Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder Klage auf Unterlassung, Widerruf, Richtigstellung oder Geldentschädigung. Auch Löschanträge bei Google & Co. sind möglich.

4. Können auch Social-Media-Beiträge oder Blogs betroffen sein?

Ja. Auch Äußerungen auf sozialen Netzwerken, Blogs oder privaten Webseiten können rechtswidrig sein, wenn sie Persönlichkeitsrechte verletzen oder unwahre Tatsachen verbreiten.

5. Welche Rolle spielt der Sitz des Betroffenen?

Der Sitz des Betroffenen ist nicht entscheidend. Wichtig ist, ob die Rechtsverletzung in Deutschland eintritt – etwa durch den Abruf der Inhalte oder durch ihre Wirkung im Inland.

6. Wie schnell kann ich gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen?

Bei besonderer Dringlichkeit ist ein gerichtliches Eilverfahren oft innerhalb weniger Tage möglich. Voraussetzung ist eine fundierte Anspruchsprüfung durch eine spezialisierte Kanzlei.

7. Welche Unterlagen werden benötigt?

Hilfreich sind Screenshots, URLs, Veröffentlichungszeitpunkte, betroffene Namen und Inhalte sowie ggf. eine Darstellung der negativen Auswirkungen.

8. Ist eine anwaltliche Vertretung aus dem Ausland möglich?

Ja. Internationale Mandanten können uns digital beauftragen. Die Kommunikation erfolgt problemlos per E-Mail, Videokonferenz oder Telefon. Eine persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich.

9. Welche Vorteile bietet der Gerichtsstand Deutschland?

Deutschland gewährt im internationalen Vergleich einen hohen Schutz für Persönlichkeitsrechte. Gerichte wägen sorgfältig zwischen Meinungsfreiheit und Reputationsschutz ab. Eilverfahren sind schnell und effizient.

10. Wer trägt die Kosten für ein Verfahren in Deutschland?

Grundsätzlich trägt die unterlegene Partei die Kosten. Im Falle einer erfolgreichen Abmahnung oder Klage sind die Anwalts- und Gerichtskosten daher vom Gegner zu erstatten.

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