OLG Frankfurt: Behauptung „Riesiger Shitstorm geerntet“ ist überprüfbare Tatsachenbehauptung
Wer behauptet, dass jemand einen „riesigen Shitstorm geerntet“ hat, muss das im Zweifel vor Gericht beweisen. Das hat jetzt das OLG Frankfurt in einem Eilverfahren…