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Automatisiert gegen unfaire Bewertungen – LHR stellt neuen Prüfungsmechanismus mit KI-Unterstützung vor

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Die Bekämpfung unzulässiger Bewertungen ist ein juristisches Dauerbrennerthema – und ein Kernbereich unserer Tätigkeit bei LHR.

Doch anstatt uns auf den Standpunkt zurückzuziehen, dass nur menschliche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der diffamierenden Willkür im Netz Einhalt gebieten können, gehen wir einen Schritt weiter. Oder besser gesagt: einen Schritt automatisiert weiter.

Wenn eine Kanzlei sich selbst ersetzt: Der neue KI-Automatismus von LHR

Wir haben einen Automatismus entwickelt, der in der Lage ist, Bewertungstexte auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin zu prüfen – und das mit erstaunlicher Präzision.

Die Idee: Nutzerinnen und Nutzer können den Wortlaut einer Bewertung direkt in das System eingeben und erhalten innerhalb weniger Sekunden eine strukturierte rechtliche Einschätzung, ob der jeweilige Inhalt zulässig ist – samt konkreter Handlungsempfehlung, etwa für eine Löschung nach § 823 BGB i.V.m. Art. 1 und 2 GG oder einer Meldung an die Plattform.

Einfach. Schnell. Anonymisiert.

Besonderer Fokus lag bei der Entwicklung auf dem Datenschutz und der Nutzerfreundlichkeit. Der Ablauf ist so gestaltet, dass er maximal schlank – und weitgehend anonym – funktioniert:

  • Es genügt, den Bewertungstext und ggf. den Link zur Bewertung einzugeben.

  • Zusätzlich wird eine E-Mail-Adresse abgefragt, an die die rechtliche Auswertung versendet werden kann.

  • Keine weiteren Daten (wie Name, Telefonnummer, Unternehmensdetails etc.) sind erforderlich.

  • Und ganz wichtig: Es erfolgt keine Kontaktaufnahme oder Werbung, außer der Nutzer wünscht dies ausdrücklich.

Das Ergebnis: Ein komfortabler und sicherer Weg zur Ersteinschätzung – ganz ohne Hürden oder unerwünschte Folgekommunikation.

Schneller als jeder Schriftsatz – aber nicht ohne juristischen Sachverstand

Natürlich handelt es sich bei der Prüfung nicht um eine bloße Textanalyse. Der Automatismus basiert auf juristisch kuratierten Entscheidungsbäumen, Musterauswertungen und von uns trainierten Prompt-Mechanismen, die auf den einschlägigen Kriterien der höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhen. Es wird also nicht „nach Bauchgefühl“ entschieden, sondern entlang klarer rechtlicher Leitplanken:

  • Handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung?

  • Enthält die Bewertung Schmähkritik oder unwahre Behauptungen?

  • Liegt ein unmittelbarer Bezug zu einer tatsächlichen Leistungserfahrung vor?

  • Ist der Absender überhaupt eine betroffene Person?

All diese Fragen werden systematisch durchlaufen – und das Ergebnis ist eine fundierte Einschätzung, ob die Bewertung rechtswidrig, grenzwertig oder zulässig ist.

Ein Stück Automatisierung – und ein Hauch von Ironie

Dass ausgerechnet eine Kanzlei, die sich auf Medienrecht, Markenrecht und Wettbewerbsschutz spezialisiert hat, einen Teil ihrer klassischen anwaltlichen Tätigkeit automatisiert, wirkt auf den ersten Blick paradox. Machen wir uns mit diesem Tool etwa selbst überflüssig?

Die Antwort: Jein.

Denn gerade durch die Automatisierung der Prüfung schaffen wir Raum für das, was wirklich zählt: strategische Beratung, proaktive Rechtewahrung und notfalls gerichtliche Durchsetzung.

Wer etwa regelmäßig von unzulässigen Bewertungen betroffen ist – seien es Freiberufler, Praxen, Online-Händler oder mittelständische Unternehmen – erhält mit unserem Tool nicht nur eine schnelle Ersteinschätzung, sondern kann mit uns auch sofort in die Durchsetzung gehen. Inklusive anwaltlichem Schreiben, Kommunikation mit den Plattformen und, falls nötig, gerichtlicher Geltendmachung.

Das Ziel: Einfacher Zugang zum Recht – für alle

Wir glauben: Der Zugang zu einer fundierten Einschätzung, ob eine Bewertung zulässig ist oder nicht, darf kein Privileg mehr sein. Mit unserem KI-gestützten Prüfmechanismus senken wir die Schwelle zur rechtlichen Auseinandersetzung – und erhöhen zugleich die Chancen, dass unfaire Bewertungen nicht länger hingenommen werden müssen.

Und wenn wir damit ein Stück weit unsere eigene Arbeit „wegautomatisieren“? Dann ist das ein Risiko, das wir gerne eingehen – im Dienste der Sache.

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