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5 Dinge, die Sie über das allgemeine Persönlichkeitsrecht wissen sollten

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Soziale Medien nehmen im Zeitalter der Digitalisierung eine immer größere Rolle ein. Zahlreiche Menschen verfügen über Accounts auf Facebook oder Instagram.

Influencer scheint der neue Traumberuf zu sein. Selbst der amerikanische Präsident twittert.

Die Nutzer dieser Medien können auch ohne journalistische Ausbildung zu allen möglichen Themen öffentlich Stellung beziehen. Dabei berufen Sie sich auf ihre Meinungsfreiheit.

Probleme entstehen, wenn eine Meinungsäußerung in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines anderen eingreift.

Für den Betroffenen wirft diese Situation eine Reihe von Fragen auf. Bin ich verpflichtet die Äußerung zu dulden? Was ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht? Welche Rechte habe ich, wenn es verletzt wird?

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Rechtsfragen rund um das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Überblick

Welche Bedeutung hat das allgemeine Persönlichkeitsrecht?

Die neuen Medien haben das Persönlichkeitsrecht in ein ganz neues Licht gerückt. Vor 20 Jahren war es noch sehr aufwendig absichtlich oder unabsichtlich das Persönlichkeitsrecht eines anderen zu verletzen. Heute sind Verletzungen des Persönlichkeitsrechts auf Facebook, Twitter, per SMS oder WhatsApp alltäglich.

Mit dieser Entwicklung einhergehend haben sich auch die Anspruchsgegner verändert. Vor 20 Jahren waren Zeitungen, Fotografen und vereinzelte Multiplikatoren, die eine begrenzte Anzahl von Kanälen nutzen konnten, die Anspruchsgegner spezialisierter Personenschützer.

Heute sind es gehässige Klassenkameraden, enttäuschte Einkäufer, verbitterte Mitbewerber oder enttäuschte Partner, die mit wenig Aufwand und hoher Effektivität Persönlichkeitsrechte wie das „Recht am eigenen Bild“ massiv und nachhaltig verletzten können – oft sogar in Unkenntnis der Folgen – vom Schüler-Selbstmord bis zur vollständigen Existenzvernichtung.

Was ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht?

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist das absolute Recht eines Individuums auf Achtung und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Seine Rechtsgrundlage ist Art. 2 I, 1 I GG. Es dient nicht lediglich dem Schutz ideeller Interessen. Auch kommerzielle Interessen werden geschützt.

Welche Teilbereiche umfasst das allgemeine Persönlichkeitsrecht?

In einzelnen Bereichen wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht einfachgesetzlich gewährleistet.

Die besonderen Persönlichkeitsrechte finden sich bspw. im strafrechtlichen Ehrschutz, im zivilrechtlichen Schutz des Namens, im Recht am eigenen Bild oder im Urheberrecht wieder. Eine weitere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Schutz vor Erhebung & Weitergabe privater Daten), der Datenschutz und das Recht am eigenen Bild.

Der Schutzumfang bemisst sich nach der betroffenen Sphäre. Hier wird zwischen der Intimsphäre (die inneren Gedanken & Gefühle sowie der Sexualbereich), der Privatsphäre und der Sozialsphäre (z.B. berufliche Tätigkeiten) differenziert.

Was kann ich bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unternehmen?

Unternehmen und Persönlichkeiten können sich gegen Rufschädigungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen effektiv zur Wehr setzen. Der Geschädigte kann Unterlassung, Schadensersatz, Gegendarstellung oder Widerruf verlangen.

Herabsetzende Berichterstattung kann so große Verunsicherung im Markt verursachen, dass sie zur „selbsterfüllenden Prophezeiung“ wird. Wie der berühmt-berüchtigte Streit Kirch gegen Deutsche Bank zeigt, bei dem es um eine Äußerung zur Kreditwürdigkeit ging, die den Medienunternehmer mutmaßlich erst recht in die Pleite getrieben hatte, kann ein solches Verhalten schwerwiegende Folgen haben.

Die Deutsche Bank zahlte Kirchs Erben nach 12 Jahren Rechtsstreit im Rahmen eines Vergleichs 775 Millionen Euro.

Wer geeignete Mittel einsetzt, der schützt sich aktiv und

  • verhindert die weitere unzulässige Verletzung seiner Rechte,
  • wird für erlittenen Schaden entschädigt,
  • zeigt sich wehrhaft gegenüber zukünftigen Angriffen.

Wie kann mir LHR Rechtsanwälte helfen?

Als Kanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz haben wir uns auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts spezialisiert:

  • LHR verteidigt Sie gegen Angriffe auf Ihr Persönlichkeitsrecht
  • LHR wahrt Ihre Ansprüche nach Rechtsverletzungen
  • LHR findet die Schuldigen und konfrontiert sie mit den Folgen ihres Tuns in außergerichtlichen & gerichtlichen Auseinandersetzungen
  • LHR kümmert sich um eine angemessene finanzielle Entschädigung

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