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Focus Markenrecht
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Gamescom 2014 aus der Sicht eines Anwalts

Aktuell läuft in Köln wieder die Spielemesse Gamescom und wie jedes Jahr haben wir das Event genutzt, um vor Ort interessante Kontakte zu pflegen, die neuesten technischen und rechtlichen Entwicklungen zu verfolgen und dabei das Netzwerk von strategischen Partnern und Mandanten möglichst zu erweitern.

Die Szene ist weiterhin sehr international und auch die rechtlich relevanten Problematiken im Gaming-Sektor haben oftmals globalen Bezug.

mini one stop shop

Ein juristisches Hauptthema unter den Ausstellern auf der Messe ist aktuell eine neue Umsatzsteuerregelung für elektronische Dienstleistungen an Privatpersonen ab dem 01.01.2015 (Stichwort: mini one stop shop). Während sich die Besteuerung bislang nach dem Recht des Landes richtet, in welchem das Unternehmen seinen Sitz hat, wird sie sich ab dem nächsten Jahr nach den rechtlichen Vorgaben des Landes richten, in welchem der jeweilige Kunde seinen Sitz hat. Das sogenannte Ursprungslandprinzip wird hinsichtlich der Umsatzsteuer somit durch das Bestimmungslandprinzip ausgetauscht.

Diese Änderung hat umfangreiche Auswirkungen auf die Branche, elektronische oder internetbasierte Leistungen gegenüber privaten Kunden unterliegen damit bis zu 28 verschiedenen Rechtsordnungen mit massiv variierenden Umsatzsteuersätzen. Zudem müssen die Anbieter ihre Systeme dahingehend umstellen, dass eine Ermittlung und Weiterverarbeitung der kundenspezifischen Umsatzdaten möglich ist. Dabei sind insbesondere die Vorgaben des Datenschutzrechts zu beachten, welche oftmals in einem Spannungsverhältnis zur Praktikabilität stehen.

Terms Of Use

Auch bei den von den Anbietern genutzten „terms of use“ stellt sich immer wieder die Problematik der zugrunde zu legenden Rechtsordnung. Allein in Europa gibt es in jedem der 28 Mitgliedstaaten verschiedene rechtliche Vorgaben. In den meisten Fällen wird man aus den Vorgaben der strengsten bzw. restriktivsten Rechtsordnungen eine Basis für vertretbare Geschäftsbedingungen erarbeiten müssen.

Intellectual Property Rights

Insbesondere die Vertragsgestaltung stellt die rechtliche Beratung im Gaming-Sektor vor anspruchsvolle Herausforderungen. Besonders spannend ist dabei der Bereich der Intellectual Property Rights, welcher den gesamten Bereich der Vermarktung tangiert. Dabei sind vor allem die Markenrechte und die Lizenzvergabe von Bedeutung.

Mobile Adverstising

Der interessanteste Kontakt auf der Gamescom war dieses Jahr ein Gespräch mit dem Geschäftsführer eines der führenden Medienvermarktungsunternehmen in Deutschland im Bereich der Games-Kunden. Die Platzierung von Werbung auf Spieleportalen und anderen für den Sektor relevanten Internetseiten orientiert sich aktuell von klassischen Standardwerbeformen weg zu Billboards, Newslettern und vor allem mobilen Werbeformen auf Smartphones und Tablets. Die rechtlichen Aspekte hinsichtlich einer mobil-optimierten Werbekampagne erfordern wiederum eine neue, einzelfallorientierte Herangehensweise.

Katzenbilder

Neben der Kanzlei LHR waren auch vereinzelt weitere Kollegen vor Ort. Eine Großkanzlei ist seit Jahren mit einem eigenen, kleinen Stand präsent. Ein anderer Kollege wartete mit einem Kanzleiflyer auf, auf dem ein Katzenbaby und der Spruch „Irgendwas mit Katzen. Das geht immer!“ zu finden waren. Wahrscheinlich eine Reaktion auf die alljährliche Reizüberflutung auf der Gamescom. (ha)

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