Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Und es geht doch: Abmahnsicheres Impressum bei Facebook

Ihr Ansprechpartner

Erst heute Morgen hatten wir uns mit einer Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg befasst, wonach auch eine Facebook-Seite ein leicht erreichbares Impressum bereithalten muss.

Die Impressumspflicht  als solche ist grundsätzlich nichts Neues. Auf Facebook stellt sich jedoch das Problem, dass rechtskonforme Anbieterangaben dort standardmäßig nicht eingeplant sind. Ein Feld oder einen Reiter mit der Bezeichnung „Impressum“ sucht man dort vergeblich. Nur ein Reiter mit der Bezeichnung „Info“ kann dort „mit Leben“ gefüllt werden.

Viele Facebook-Nutzer und Rechtsanwaltskollegen äußerten vor dem Hintergrund der oben erwähnten Entscheidung des Landgerichts Aschaffenburg daher Bedenken, ob die Hinterlegung der Anbieterangaben hinter dem Reiter „Info“ den gesetzlichen Anforderungen entspricht oder hier gar eine „Abmahnwelle“ lauern könnte.

Wir vertreten nach wie vor die Auffassung, dass entsprechende Angaben unter dem Reiter mit der Bezeichnung „Info“ der gesetzlichen Impressumspflicht genügen dürften. Vor dem Hintergrund des Mottos „zwei Juristen drei Meinungen“ haben wir uns jedoch auch Gedanken darüber gemacht, wie man berechtigten Sorgen von Facebookbenutzern begegnen könnte, trotz allem eine Abmahnung zu erhalten. Daraufhin hatten wir zunächst eine etwas holprige Lösung vorgeschlagen, die aber in jedem Fall gesetzlichen Anforderungen gerecht werden müsste. (Siehe unser Artikel von heute morgen).

Bitte lesen Sie zum Problem „mobile Seiten und Apps“ auch unser Update vom 1.11.2011.

Im Rahmen des Feedbacks auf unseren Artikel haben uns einige Leser darauf hingewiesen, dass die um „Impressumslösung“ viel eleganter herbeigeführt werden kann, als wir dies getan haben. Und zwar durch das Erstellen von sogenannten iframe-Tabs. Vielen Dank an dieser Stelle dafür!

Während unsere erste optisch eher unschöne Lösung mit einigen Handgriffen vom durchschnittlichen Facebooknutzer schnell umgesetzt werden kann, erfordert die Verwendung von iframe-Tabs fortgeschrittene Kenntnisse und nimmt auch etwas mehr Zeit in Anspruch.

Bei einer Google Suche sind wir jedoch schnell auf eine hilfreiche Anleitung gestoßen. So stellt die Kommunikationsagentur schwindt-pr leicht verständliche und sofort umsetzbare Hinweise zur Erstellung von iframe-Tabs zur Verfügung. Die Seiten der Agentur schwindt-pr sind auch abgesehen vom vorliegenden Problem generell lesenswert.

Unser anhand dieser Anleitung erstelltes Arbeitsergebnis kann hier bewundert werden (und wenn ein Jurist das kann, sollte es jeder schaffen):

 

Also: Opfern Sie 15 Minuten des morgigen Feiertags für ein wenig Webdesign.  Sprechen Sie uns bei Fragen einfach an. (la)

UPDATE: Abmahnsicheres Impressum bei Facebook: Geht es zurzeit doch nicht?

 

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht