LHR-Praxisfall: Entsperrung eines Amazonkontos
Die Sperrung eines Verkäuferkontos auf Amazon kommt für Händler in der Regel überraschend – und hat sofort gravierende Folgen. Der Umsatz bricht abrupt weg, laufende Bestellungen können nicht mehr ausgeführt werden und die Reputation beim Kunden leidet.
Betroffene stehen von einem Tag auf den anderen vor existenziellen Problemen. Die Plattform verweist dabei regelmäßig auf angebliche Richtlinienverstöße oder Kundenbeschwerden, ohne eine konkrete und nachvollziehbare Begründung zu liefern.
Wenn Amazon Händler sperrt – drei Fälle erfolgreicher Reaktivierung durch LHR
Die folgenden drei Fälle zeigen, dass es sich lohnt, entschlossen gegen solche Sperrungen vorzugehen. Mit fundierter rechtlicher Argumentation – zunächst außergerichtlich und, wenn nötig, im Eilverfahren – konnten Händler ihre Konten erfolgreich reaktivieren. Besonders aufschlussreich sind die Reaktionen der Mandanten, die zeigen, wie groß die Erleichterung nach einer erfolgreichen Freischaltung ist.
Fall 1: Sperrung wegen angeblicher Kontoverknüpfung
Ein Händler wurde mit der Begründung gesperrt, sein aktuelles Verkäuferkonto sei mit einem älteren, längst geschlossenen Konto verknüpft. Tatsächlich hatte er schon Jahre zuvor seine Gesellschaft umfirmiert und war selbst aus der Geschäftsführung ausgeschieden. Amazon ignorierte jedoch sämtliche Nachweise – darunter notarielle Urkunden – und reagierte ausschließlich mit standardisierten Mitteilungen.
Ein anwaltliches Aufforderungsschreiben stellte klar, dass die Voraussetzungen des ASE-Vertrags nicht vorlagen und dass die Plattform gegen die P2B-Verordnung sowie den Digital Services Act (DSA) verstieß. Das Ergebnis: Die Sperre wurde aufgehoben.
„Ich bedanke mich für die schnelle und professionelle Unterstützung und Kommunikation! :-)“
Fall 2: Sperrung wegen angeblicher „Echtheitsbeschwerden“
Ein seit vielen Jahren etablierter Parfum- und Kosmetik-Händler sah sich mit dem Vorwurf konfrontiert, seine Produkte seien nicht echt. Obwohl er sämtliche Rechnungen seiner langjährigen und international tätigen Lieferanten vorlegte, akzeptierte Amazon diese plötzlich nicht mehr.
Stattdessen verlangte die Plattform Nachweise über die gesamte Lieferkette – also auch über Vorlieferanten, deren Unterlagen der Händler realistischerweise nicht beibringen konnte.
Besonders problematisch war der Zeitpunkt: Die Sperre erfolgte mitten im umsatzstärksten Weihnachtsgeschäft. Da dem Händler durch die Blockade täglich Umsätze in erheblicher Höhe entgingen, wurde im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung beantragt.
Gestützt wurde das Verfahren sowohl auf das Wettbewerbsrecht (§ 4 Nr. 4 UWG) als auch auf das Kartellrecht (§ 19 GWB). Die Argumentation zielte darauf ab, die gezielte Behinderung und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Amazon nachzuweisen.
„Wir sind entsperrt! In der Anlage erhalten Sie die E-Mail von Amazon. Vielen Dank für die schnelle und professionelle Unterstützung – darf ich Ihre Kanzlei in unserer Amazon-Community mit knapp 1.000 Mitgliedern weiterempfehlen?“
Fall 3: Schnelle Freigabe nach Fristsetzung
Ein dritter Händler war erst wenige Wochen am Markt, als sein Konto ohne nachvollziehbare Gründe deaktiviert wurde. Trotz mehrfacher Kontaktversuche reagierte Amazon ausschließlich mit automatisierten Standardnachrichten. Erst nach einer klaren anwaltlichen Fristsetzung zur Reaktivierung erfolgte kurzfristig die Freischaltung des Kontos.
„Soeben haben wir die erfreuliche Nachricht erhalten, dass unser Konto erfolgreich reaktiviert wurde! Vielen lieben Dank für die schnelle und effiziente Bearbeitung.“
Rechtliche Bewertung
Die drei Fälle machen deutlich: Amazon sperrt Konten häufig auf Basis automatisierter Prozesse, ohne die Einwände der Händler überhaupt inhaltlich zu prüfen. Dieses Vorgehen ist gleich mehrfach rechtswidrig:
- Unlautere Behinderung (§ 4 Nr. 4 UWG): Durch die Sperrung von Händlerkonten verschafft sich Amazon Wettbewerbsvorteile, da die Plattform selbst parallel als Anbieter auftritt.
- Unbillige Behinderung (§ 19 GWB): Als marktbeherrschendes Unternehmen darf Amazon seine Machtposition nicht missbrauchen, um Händler ohne transparente Begründung auszuschließen.
- P2B-Verordnung und Digital Services Act: Plattformen sind verpflichtet, konkrete Gründe für Sperrungen zu nennen und ein effektives Beschwerdemanagement anzubieten. In allen drei Fällen wurden diese Pflichten verletzt.
Gerichte haben die marktbeherrschende Stellung von Amazon in Deutschland bereits mehrfach bestätigt. Damit können betroffene Händler ihre Ansprüche nicht nur lauterkeitsrechtlich, sondern auch kartellrechtlich durchsetzen.
Fazit
Die Stimmen der Mandanten zeigen eindrücklich, wie existenziell wichtig eine schnelle und wirksame rechtliche Hilfe in solchen Fällen ist. Von „schneller und professioneller Unterstützung“ bis hin zu einer „effizienten Bearbeitung“ verdeutlichen die Rückmeldungen, dass Händler auf kompetente anwaltliche Begleitung angewiesen sind, um gegen unrechtmäßige Sperrungen bestehen zu können.
Für Händler gilt daher: Eine Sperre muss nicht hingenommen werden. Mit einer fundierten rechtlichen Argumentation – außergerichtlich oder im Eilverfahren – lässt sich in vielen Fällen eine schnelle Reaktivierung erreichen. Die hier geschilderten Beispiele belegen, dass sich der Einsatz lohnt.