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LHR-Praxisfall Update: LG Stuttgart stoppt missbräuchliche ASIN-Sperren

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Der vorliegende Praxisfall knüpft an ein Problem an, über das wir im LHR-Magazin bereits berichtet haben: den gezielten Missbrauch von Markenanmeldungen, um über Infringement-Meldungen ASIN-Sperren auf Amazon auszulösen und Wettbewerber wirtschaftlich unter Druck zu setzen.

Zum Hintergrundbeitrag: Amazon, Markentrolle und Erpressung: Wenn Markenrecht zur Wettbewerbswaffe wird

Sachverhalt: Markenanmeldung als Hebel zur Angebotsblockade

Die Antragstellerin vertreibt seit Jahren erfolgreich Produkte aus dem Outdoor- und Camping-Bereich über Amazon. Sie nutzt hierfür ein etabliertes Unternehmenskennzeichen sowie ältere nationale und europäische Markenrechte. Umsatzstark waren unter anderem Imprägniermittel, Wäscheleinen und Wasserfilter.

Der Antragsgegner meldete im August 2025 eine deutsche Wortmarke an, die exakt jene Warenklassen erfasste, in denen die Antragstellerin tätig war (u. a. Klassen 1, 11 und 22). Unmittelbar nach der Eintragung nahm der Antragsgegner Infringement-Meldungen bei Amazon vor. Amazon entfernte daraufhin automatisiert mehrere ASINs der Antragstellerin.

Eine vorherige Abmahnung erfolgte nicht. Auch eine inhaltliche Prüfung der markenrechtlichen Gesamtsituation – insbesondere älterer Kennzeichenrechte oder der Benutzungsabsicht des Markenanmelders – fand auf Plattformebene ersichtlich nicht statt.

Eskalation außerhalb der Plattform: Zahlungsforderungen statt Rechtsdurchsetzung

Nach den ASIN-Sperren wandte sich der Antragsgegner außerhalb der Plattform an die Antragstellerin und forderte mehrfach die Zahlung erheblicher Geldbeträge, um weitere Sperrungen zu unterlassen.

Diese Konstellation – Markenanmeldung, Plattformmeldung, Sperrung und anschließende Zahlungsforderung – ist typisch für Markentroll-Fälle und war auch im vorliegenden Verfahren von Bedeutung. Parallel leitete die Antragstellerin Widerspruchs- und Löschungsverfahren wegen bösgläubiger Markenanmeldung ein und beantragte einstweiligen Rechtsschutz.

Die Entscheidung des LG Stuttgart (Az. 17 O 7/26)

Das Landgericht Stuttgart gab dem Antrag statt und untersagte dem Antragsgegner, weiterhin gegenüber Amazon Markenrechtsverletzungen zu behaupten oder ASIN-Sperrungen herbeizuführen (LG Stuttgart, Beschluss v. 14.01.2026, Az. 17 O 7/26).

Der Beschluss ist hier als PDF abrufbar.

Das Gericht qualifizierte das Vorgehen als rechtsmissbräuchliche Schutzrechtsverwarnung und als unlauteren Behinderungswettbewerb (insbesondere § 4 Nr. 4 UWG). Maßgeblich war nicht die bloße Existenz einer formell eingetragenen Marke, sondern der Gesamtzusammenhang:

  • zielgerichtete Markenanmeldung für exakt jene Waren, in denen die Antragstellerin tätig war,
  • keine erkennbare ernsthafte eigene Benutzungsabsicht,
  • Einsatz der Sperrwirkung als Druckmittel über Plattformmechanismen,
  • enger zeitlicher Zusammenhang zu Zahlungsforderungen.

Damit bestätigt das LG Stuttgart in seltener Klarheit: Markenrecht darf nicht als Wettbewerbswaffe missbraucht werden.

Parallelen zur bisherigen LHR-Berichterstattung

Der Beschluss stützt die Analyse aus unserem früheren Beitrag: Amazon prüft im Rahmen der Brand Registry regelmäßig formal und klassenbezogen, während Gerichte den wettbewerblichen Kontext, Unternehmenskennzeichenrechte und Missbrauchsaspekte berücksichtigen.

Betroffene Seller sollten sich daher nicht auf die Plattformlogik beschränken. Ein Vorgehen, das plattformseitig zunächst „regelkonform“ erscheint, kann wettbewerbsrechtlich unzulässig sein.

Rolle der Kanzlei IBE AVOCAT / Isabelle Bertaux

Die im vorliegenden Fall angegriffene Marke wurde über die Pariser Kanzlei IBE AVOCAT (Isabelle Bertaux) angemeldet. Die Kanzlei tritt seit Jahren als Vertreterin einer außergewöhnlich hohen Zahl von fast 30.000 Markenanmeldungen in den letzten Jahren auf, insbesondere für ausländische Mandanten.

In Fällen, in denen Markenanmeldungen auffällig passgenau zur Auslösung von Plattform-Sperrmechanismen eingesetzt werden, stellt sich nicht nur die Frage der markenrechtlichen Schutzfähigkeit, sondern vor allem die wettbewerbsrechtliche Zweckrichtung. Der Beschluss des LG Stuttgart zeigt, dass auch die formale Einschaltung professioneller Markenvertreter keinen Schutz vor der Qualifikation als rechtsmissbräuchliches Vorgehen bietet.

Fazit

Der Beschluss des Landgerichts Stuttgart ist praxisrelevant: Markentrolle sind nicht nur ein plattformspezifisches Ärgernis, sondern ein justiziables wettbewerbsrechtliches Problem.

Für Amazon-Seller gilt: Wer sich gegen ASIN-Sperren ausschließlich innerhalb der Plattform verteidigt, greift häufig zu kurz. Der Blick über die Plattform hinaus – hin zu wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen und flankierenden kennzeichenrechtlichen Rechtsbehelfen – ist in solchen Fällen regelmäßig unerlässlich.

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