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LHR-Praxisfall: Instagram, Musik und Abmahnung: Wenn ein Reel zum Risiko wird

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Seit der Veröffentlichung unseres Beitrags

„Instagram-Abmahnung wegen Musik: Was erlaubt ist und was nicht“

haben uns zahlreiche neue Anfragen von Unternehmen, Influencern und Agenturen erreicht. Das zeigt: Das Thema bleibt aktuell – und die Unsicherheit darüber, was auf Instagram erlaubt ist, ist groß.

Im Kern geht es immer wieder um dieselbe Frage: Darf ich Musik in meinen Reels oder Stories verwenden, wenn ich Instagram geschäftlich nutze?

Hintergrund: Wenn private Regeln nicht mehr gelten

Instagram stellt für private Nutzer eine große Auswahl an Musik zur Verfügung, die innerhalb der Plattform lizenziert ist. Diese Lizenzen gelten jedoch nicht automatisch für geschäftliche Accounts – und genau das ist der Knackpunkt. Wer sein Profil für Werbung, Imagepflege oder Kundenkommunikation nutzt, handelt in der Regel „gewerblich“.

Damit entfällt der Schutz der „privaten Nutzung“, und der Einsatz urheberrechtlich geschützter Musik kann schnell zur Urheberrechtsverletzung werden. Abmahnungen sind dann die Folge. Sie stammen oft von Rechteinhabern oder Musikverlagen, die durch spezialisierte Kanzleien vertreten werden.

Die Rechtslage ist klar – der Einzelfall oft nicht

Juristisch betrachtet liegt bei der unautorisierten Nutzung geschützter Musik eine klare Rechtsverletzung vor (§§ 97 ff. UrhG). In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Fälle häufig nicht schwarz und weiß sind.

So ist oft zu klären:

  • War der Account tatsächlich geschäftlich genutzt?
  • Wurde die Musik aus einer von Instagram bereitgestellten Bibliothek verwendet?
  • Enthält die Abmahnung formale oder inhaltliche Fehler?

Gerade in diesen Graubereichen ist eine differenzierte Betrachtung notwendig. Ein pauschales Schuldeingeständnis kann ebenso nachteilig sein wie ein unbedachter Widerspruch. Entscheidend ist eine juristisch fundierte und zugleich pragmatische Herangehensweise.

Der Mittelweg: Sachlich bleiben und Lösungen suchen

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Abmahnungen nicht zwingend in einen Konflikt münden müssen. Es gibt häufig einen Mittelweg, der rechtlich sinnvoll, wirtschaftlich vernünftig und reputationsschonend ist.

Eine außergerichtliche Einigung kann etwa dann angezeigt sein, wenn die Rechtslage unklar ist, der wirtschaftliche Schaden überschaubar bleibt oder der Mandant die Angelegenheit schnell bereinigen möchte, um weitere Risiken zu vermeiden.

Abmahnungen als Chance für bessere Compliance

Wir empfehlen unseren Mandanten, Abmahnungen nicht nur als Ärgernis, sondern als Anlass zur Verbesserung interner Abläufe zu sehen. Gerade Unternehmen, die Social Media regelmäßig einsetzen, sollten klare Compliance-Regeln für den Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material entwickeln.

Dazu gehören unter anderem:

  • klare Zuständigkeiten bei der Content-Erstellung,
  • Sensibilisierung der Mitarbeitenden für Urheberrechte,
  • und eine verbindliche interne Freigabepraxis für Musik und Medieninhalte.

So kann aus einer unangenehmen Erfahrung langfristig ein echter Mehrwert entstehen – nämlich ein rechtssicherer, professioneller und nachhaltiger Umgang mit digitalen Inhalten.

Fazit

Eine Abmahnung wegen Musik auf Instagram ist zwar ein ernstes Thema, aber kein Weltuntergang. Mit der richtigen rechtlichen Begleitung lässt sich der Schaden begrenzen – und oft sogar vermeiden, dass sich ein solcher Fall wiederholt.

Unsere Kanzlei versteht sich nicht nur als Verteidiger in akuten Konflikten, sondern auch als Partner für präventive Lösungen. Wir helfen dabei, aus einem Fehler ein System zu machen, das künftige Risiken minimiert.

Denn das Ziel ist klar: Aus einer negativen Erfahrung eine positive Entwicklung zu machen.

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