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Erkan und Stefan müssen "Krassen Kebab" dulden

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Das LG München I hat eine Unterlassungsklage des Komikerduos Erkan und Stefan gegen McDonald’s Österreich abgewiesen (Az.: 17 O 12644/05).

In Fernseh- und Hörfunkprogrammen des ORF, auf Plakaten und im Internet hatte die für Österreich zuständige Werbegesellschaft des Burger-Imperiums in einer Aktion ihre BigKebab-Burger und Onion Rings mit einer Sprachparodie im Sprachstil türkischstämmiger Jugendlicher beworben. Auf den Plakaten war eine Goldkette mit dem Anhänger „Krasser Kebab“ zu sehen.

Angebliche Doppelgänger und Stimmdoppelgänger wollten die beiden Jungens nicht dulden und verlangten Unterlassung und Schadensersatz. Das LG machte da nicht mit:

„Die Kläger haben gerade keinen eigenen Sprachstil entwickelt, sondern die Verwendung der deutschen Sprache durch zahllose türkischstämmige Jugendliche in parodistischer Form aufgegriffen. Die Kläger imitieren somit ein allgemeines Phänomen, so dass gerade keine „nur ihnen eigene Form der sprachlichen Darstellung in Wort und Stimmklang“ vorliegt.“


Quelle: LG München I, Pressemitteilung v. 02.01.2006; juraforum.de
(zie)

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