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DHL „Peak-Zuschlag“ 2025 für Cyber Week, Black Week und Weihnachten: LHR geht gegen missbräuchliche Entgeltpraxis vor

Mit Wirkung zum 1. November 2025 führt die DHL Paket GmbH für Geschäftskunden einen sogenannten „Peak-Zuschlag“ in Höhe von 19 Cent pro Sendung ein. Zusätzlich erhebt sie in der „Black Week“ und der „Cyber Week“ (24.11. bis 7.12.2025) einen „Peak-in-Peak-Zuschlag“ von 50 Cent.

Insgesamt steigt das Versandentgelt in diesem Zeitraum damit um 69 Cent pro Sendung – ein erheblicher Eingriff in die Kalkulation vieler gewerblicher Versender.

Aus Sicht von LHR: Ein klarer Fall von Missbrauch marktbeherrschender Stellung

Als auf Wettbewerbs- und Regulierungsrecht spezialisierte Kanzlei halten wir diese Entgeltpraxis für unzulässig. DHL verfügt nach wie vor über eine marktbeherrschende Stellung im Bereich des Paketversands – bestätigt u.a. durch die Bundesnetzagentur. Die einseitige Einführung pauschaler Zuschläge ohne vertragliche Vereinbarung verletzt zentrale Vorgaben des Postgesetzes (§ 39 PostG).

Zuschläge, die nicht auf nachvollziehbar kalkulierten Zusatzkosten beruhen, sondern pauschal und ohne verursachungsgerechte Differenzierung alle Geschäftskunden belasten, stellen einen klassischen Fall des Missbrauchs marktbeherrschender Stellung dar. Betroffen sind insbesondere kleinere und mittlere Versandhändler, die in der fraglichen Zeit keine außergewöhnlichen Umsatzspitzen erzielen, die höheren Kosten aber dennoch tragen müssen.

LHR hat bereits Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingelegt

Unsere Kanzlei hat im Namen eines betroffenen Mandanten bereits eine offizielle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht und die Einleitung eines Prüfverfahrens gemäß § 49 PostG beantragt. Nach dem neuen Postgesetz ist die Behörde verpflichtet, binnen vier Monaten über die Rechtmäßigkeit solcher Entgelte zu entscheiden und gegebenenfalls deren Unwirksamkeit festzustellen.

Wir gehen davon aus, dass die von DHL geplanten Zuschläge weder sachlich gerechtfertigt noch im Einklang mit dem geltenden Entgeltregulierungsrecht stehen.

Was können betroffene Händler tun?

Wenn auch Sie DHL-Geschäftskunde sind und von den angekündigten „Peak“-Zuschlägen betroffen sein werden, empfehlen wir Ihnen, diese Praxis nicht widerspruchslos hinzunehmen. Die Erfahrung zeigt: Frühzeitiger rechtlicher Widerspruch – idealerweise im Rahmen einer kollektiven Vorgehensweise – kann die aufsichtsrechtliche Prüfung beschleunigen und die Position betroffener Unternehmen stärken.

Unsere Kanzlei steht Ihnen kurzfristig für die rechtliche Prüfung Ihrer Vertragslage mit DHL und die Formulierung einer qualifizierten Eingabe an die Bundesnetzagentur zur Verfügung. Ziel ist es, die Unwirksamkeit der angekündigten Zuschläge feststellen zu lassen – und langfristig faire Bedingungen für gewerbliche Versender zu sichern.

Jetzt handeln – Wir unterstützen Sie

Die Zuschläge treten ab dem 1. November 2025 in Kraft. Unternehmen, die dagegen vorgehen möchten, sollten zeitnah tätig werden. Gerne vertreten wir auch Ihre Interessen gegenüber DHL und der Bundesnetzagentur.

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