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LHR-Praxisfall: Wenn das eigene Gesicht plötzlich als Escort-Profil auftaucht

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Ein Fall aus der Praxis: Eine Mandantin stellte fest, dass ihre Fotos auf einer zweifelhaften Website verwendet wurden, um ein vollständig erfundenes Profil zu erstellen. Unter falschem Namen, mit unzutreffender Ortsangabe und frei erfundenen Kontaktdaten wurde sie dort als Escort dargestellt.

Tatsächlich handelt es sich bei ihr um eine seriös tätige Immobilienmaklerin in Dubai. Die verwendeten Bilder stammten offenkundig aus ihren Social-Media-Profilen.

Warum solche Veröffentlichungen besonders gravierend sind

Für Influencer, Unternehmer, Models, Künstler und andere Personen des öffentlichen Lebens sind solche Angriffe besonders gefährlich. Wer in der Öffentlichkeit steht, lebt nicht selten auch wirtschaftlich von Vertrauen, Sichtbarkeit und persönlicher Reputation. Wird das eigene Bild dann auf anrüchigen Plattformen in einen sexualisierten oder sonst ehrverletzenden Zusammenhang gestellt, ist der Schaden oft erheblich.

Hinzu kommt: Solche Veröffentlichungen treffen die Betroffenen regelmäßig völlig unvorbereitet. Häufig stehen nicht nur Rufschädigung und Bloßstellung im Raum, sondern auch konkrete wirtschaftliche Nachteile, Nachfragen aus dem beruflichen Umfeld, familiäre Belastungen und eine dauerhafte Auffindbarkeit bei Suchmaschinen.

Typisches Muster: Neid, Rache oder gezielte Schädigung

In der Praxis sehen wir immer wieder ähnliche Konstellationen. Fotos werden aus Instagram-, LinkedIn-, Facebook- oder sonstigen Social-Media-Profilen kopiert und auf Drittseiten in völlig anderem Kontext wiederverwendet. Die Motivation dahinter ist häufig durchsichtig: persönliche Kränkung, Rache nach privaten Konflikten, Missgunst im beruflichen Umfeld oder gezielte Schädigungsabsicht durch Wettbewerber oder andere Dritte.

Gerade bei Influencern und sonstigen öffentlich sichtbaren Personen ist die Hemmschwelle für Täter oft gering. Die Bilder sind leicht zugänglich, die Identität der betroffenen Person ist bekannt und die Wirkung einer diffamierenden Falschdarstellung ist besonders hoch.

Die Rechtslage ist in vielen Fällen eindeutig

Solche Veröffentlichungen sind in aller Regel aus mehreren Gründen rechtswidrig.

1. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Wer einer real existierenden Person eine frei erfundene Identität, Tätigkeit oder sexuelle Dienstleistung zuschreibt, greift schwerwiegend in deren Persönlichkeitsrecht ein. Das gilt erst recht, wenn Name, Wohnort, Telefonnummer oder beruflicher Hintergrund falsch dargestellt werden und dadurch ein ehrverletzendes Gesamtbild entsteht.

2. Verletzung des Rechts am eigenen Bild

Fotos dürfen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung der abgebildeten Person in einem völlig anderen, insbesondere herabwürdigenden oder sexualisierten Kontext verwendet werden. Schon die Nutzung des Bildnisses auf einer solchen Plattform kann einen erheblichen Rechtsverstoß darstellen.

3. Urheberrechtsverletzung

Besonders häufig wird übersehen, dass nicht nur das Persönlichkeitsrecht betroffen ist, sondern auch das Urheberrecht. Werden Fotos aus Social-Media-Profilen übernommen, vervielfältigt, hochgeladen, öffentlich zugänglich gemacht oder in Such- und Plattformstrukturen eingebunden, geschieht das regelmäßig ohne Zustimmung des Rechteinhabers.

Je nach Fall kann die Rechtsverletzung dabei den Fotografen, den Rechteinhaber oder – soweit die Rechte wirksam eingeräumt wurden – auch die betroffene Person selbst betreffen. Für Plattformen, Betreiber und Host-Provider ist dieser Punkt besonders relevant, weil urheberrechtliche Notice-and-Takedown-Verfahren häufig ein schnelles und effektives Vorgehen ermöglichen.

Warum schnelles Handeln entscheidend ist

Je länger der rechtswidrige Inhalt online bleibt, desto größer wird der Schaden. Inhalte dieser Art werden häufig gespiegelt, weiterverbreitet, indexiert oder von Suchmaschinen erfasst. Wer zu lange wartet, riskiert, dass sich die falsche Darstellung verselbständigt.

Deshalb ist es regelmäßig sinnvoll, nicht nur den Seitenbetreiber selbst abzumahnen oder zur Löschung aufzufordern, sondern zugleich auch weitere Beteiligte in Anspruch zu nehmen, insbesondere:

  • den Plattformbetreiber,
  • den Hosting-Provider,
  • gegebenenfalls den CDN- oder Infrastruktur-Dienstleister,
  • und Unternehmen, die eine Privacy- oder Anonymisierungsstruktur für die Domain bereitstellen.

Gerade bei anonym betriebenen Webseiten ist dieses mehrgleisige Vorgehen oft der effektivste Weg.

Was wir in solchen Fällen typischerweise tun

In Fällen dieser Art prüfen wir kurzfristig die Sach- und Rechtslage, sichern die relevanten Inhalte, identifizieren die greifbaren technischen und rechtlichen Ansprechpartner und setzen sodann gezielte Notice-and-Takedown-Schreiben auf.

Dabei stützen wir uns je nach Sachverhalt auf:

  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen,
  • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild,
  • Urheberrechtsverletzungen,
  • datenschutzrechtliche Gesichtspunkte,
  • und – bei besonders schweren Falschdarstellungen – gegebenenfalls auch auf äußerungsrechtliche Ansprüche.

Ziel ist zunächst die schnellstmögliche Entfernung des Inhalts. Schadensersatzansprüche sind demgegenüber praktisch oft erst dann realistisch durchsetzbar, wenn sich die konkret verantwortliche Person identifizieren lässt.

Fazit

Wer als Influencer, Unternehmer, Creator oder sonstige Person des öffentlichen Lebens plötzlich auf dubiosen Webseiten mit gestohlenen Bildern und frei erfundenen Inhalten auftaucht, sollte den Vorfall nicht als bloße Unannehmlichkeit abtun. Solche Veröffentlichungen sind regelmäßig rechtswidrig und können erhebliche persönliche und wirtschaftliche Folgen haben.

Entscheidend ist ein schnelles, strukturiertes und rechtlich präzises Vorgehen. Je früher Betreiber, Hoster und sonstige Beteiligte mit einer belastbaren rechtlichen Begründung konfrontiert werden, desto größer sind die Chancen, dass der Inhalt rasch entfernt wird und sich weitere Schäden begrenzen lassen.

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