Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

EU-Kommission verhängt dritte Milliardenstrafe gegen Google

Ihr Ansprechpartner
Milliardenstrafe für Google wegen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht
Photo by Charles on Unsplash

1,49 Milliarden Euro Strafe – so die diesjährige Entscheidung der EU-Kommission gegen Google.

Nachdem Google bereits zwei vorangegangene Strafen in Milliardenhöhe zu zahlen hatte, musste der Internetriese sich kürzlich erneut vor den EU-Wettbewerbshütern wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht verantworten.

Gegenstand des Verstoßes war der Werbedienst „AdSense for Search“

Schon länger hatte die EU den Konzern im Visier und prüfte sein Geschäftsgebaren. Somit war es nicht das erste Mal, dass Margrethe Vestager, die EU-Wettbewerbskommissarin, eine Strafe gegen Google bekannt gab. Diesmal war Gegenstand des Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht der spezielle Werbedienst „AdSense for Search“.

In der Pressemitteilung der europäischen Union vom 20.03.2019 wird der Webdienst als eine Online-Vermittlungsplattform für Suchmaschinenwerbung beschrieben – also ein Vermittler zwischen Werbetreibenden und Eigentümern von Webseiten, die die Flächen um ihre Suchergebnisse herum kommerziell nutzen möchten.

Zur Erklärung: Verschiedene Webseiten wie zum Beispiel Zeitungen bieten häufig eine Suchfunktion an. Führt man dort eine Suchanfrage durch, erscheinen sowohl Suchergebnisse als auch Werbeanzeigen. Diese Werbeanzeigen werden von „AdSense for Search“ an die sog. „Publisher“-Webseiten vermittelt. Den Webseiten kommt dies deswegen zu Gute, da der Dienst sicherstellt, dass die Anzeigen auf den Content der Website und auf die Nutzer ausgerichtet sind.

Die Anzeigen werden von Google verwaltet. Hierbei sollen andere Suchmaschinenanbieter unrechtmäßigerweise behindert worden sein.

Mehr als zehn Jahre missbrauchte Google seine marktbeherrschende Stellung

Laut EU-Kommission sei den Publishern, die den Google-Dienst „AdSense for Search“ gebrauchten, eine vertragliche Beschränkung auferlegt worden. Diese habe den Publishern verboten auf ihren Suchergebnisseiten Werbeanzeigen von konkurrierenden Vermittlern von Suchmaschinenwerbung zu platzieren.

Vestager kritisierte, dass Google seinen Konkurrenten wie beispielsweise Microsoft und Yahoo somit die Chance auf einen fairen Wettbewerb genommen hätte.
Seit dem Jahr 2006 missbrauchte Google mit diesem Vorgehen seine marktherrschende Stellung.

Zwar hob der Konzern nach ersten Einwänden der Kommission im Jahr 2016 die Einschränkungen auf, sorgte damit aber immer noch mehr als zehn Jahre dafür, dass Mitwettbewerber im Bereich der Suchmaschinenwerbung keine Werbeanzeigen auf den Ergebnisseiten der Suchmaschinen von „Publisher“-Webseiten platzieren konnten.

Strafe richtet sich gegen Teil des Kerngeschäfts

Mit dem Vorgehen gegen den Bereich der Online-Werbung, berührte die EU-Kommission zumindest einen Teil von Googles Kerngeschäft. „AdSense“ ist für Google zwar eher ein Nischenprodukt, doch spielt das Werbegeschäft dem Mutterkonzern von Google „Alphabet“ insgesamt den größten Teil des Erlöses ein. Werbeeinnahmen brachten dem Unternehmen im Schlussquartal 2018 etwa neun Milliarden Dollar ein. Der Umsatz lag bei 39,3 Milliarden Dollar.

Vorangegangene Strafen

Bereits 2017 verhängte die EU-Kommission eine Strafe von 2,42 Milliarden Euro. Damals ging es um einen Preisvergleichsdienst, bei dem Google seine eigenen Angebote bevorzugt haben soll.

2018 folgte aus Brüssel dann die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro wegen unerlaubter Methoden rund um das Betriebssystem Android. Die Kommission warf dem US-Konzern vor, für sein Smartphone-Betriebssystem unzulässige Vorgaben gemacht zu machen. Wollen Handyhersteller Android verwenden, verlangt Google nämlich unter anderem, dass sie bestimmte Apps des Unternehmens wie Google Chrome vorinstallieren.

Die Gesamtstrafe beläuft sich in der Summe somit auf insgesamt 8,25 Milliarden Euro.

Vorgaben wurden bis jetzt erfüllt

In einem Blogbeitrag vom 19. März dieses Jahres hatte Google-Manager Kent Walker verlauten lassen, man habe stets auf das Feedback der EU-Kommission gehört. Die Kommission stimmte dies Behauptung zu, indem sie Google zugestand die Vorgaben im Zusammenhang mit den letzten beiden Strafen erfüllt zu haben. Google kündigte in dem gleichen Beitrag weiter an, in den nächsten Monaten Updates an den Produkten in Europa vorzunehmen, um Wettbewerbern in Europa mehr Sichtbarkeit einzuräumen.

Betroffene können auf Entschädigung klagen

Jedoch seien in dem aktuellen Wettbewerbsfall dadurch, dass Internetseiten und Werbekunden weniger Auswahl gehabt hätten, auch die Preise höher gewesen. Dies habe möglicherweise bereits Folgen für Verbraucher gehabt. Alle Betroffenen, und damit Unternehmen sowie Einzelpersonen, können laut der EU-Kommissarin demnach vor nationalen Gerichten auf Entschädigung klagen.

Des Weiteren gäbe es weiterhin Beschwerden von anderen Konkurrenten in den Bereichen Job-Anzeigen und lokale Werbung, so Margrethe Vestager. Auch dies prüfe die Kommission.

Somit sollte sich Google nicht nur auf weitere Strafen der EU-Kommission gefasst machen, sondern auch auf Verurteilungen aus zivilrechtlichen Klagen.

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht