LHR-Praxisfall: Markentrolle auf Amazon: Wenn Markenanmeldungen zur digitalen Erpressung werden
Der vorliegende Praxisfall zeigt ein Problemphänomen, das uns in den letzten Monaten auffallend häufig begegnet: gezielte Markenanmeldungen aus dem Ausland – insbesondere aus China – mit dem alleinigen Zweck, erfolgreiche Amazon-Angebote zu sperren und die betroffenen Händler anschließend zur Zahlung hoher Geldbeträge zu nötigen.
Der Fall ist kein Einzelfall. Er ist symptomatisch für eine strukturelle Schwäche im Zusammenspiel von Markenrecht, Plattformmechaniken und automatisierten Take-Down-Verfahren.
Der typische Ablauf: Von der Markenanmeldung zur ASIN-Sperre
Ausgangspunkt ist regelmäßig ein wirtschaftlich gut laufendes Amazon-Sellerkonto mit etablierten Produkten in einer klar umrissenen Nische. Diese Angebote sind sichtbar, skalierbar – und damit attraktiv für Dritte, die nicht am fairen Wettbewerb interessiert sind.
Im hier zugrunde liegenden Sachverhalt wurde der Händler zunächst mit mehreren Infringement-Meldungen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen konfrontiert. Amazon reagierte – wie im Regelfall – automatisiert: Betroffene ASINs wurden deaktiviert, die Verkäuferleistung geriet unter Druck, Umsätze waren akut gefährdet.
Auffällig war, dass die gemeldete Marke erst kurz zuvor angemeldet worden war und inhaltlich exakt jene Produktkategorien betraf, in denen der Händler seit geraumer Zeit erfolgreich tätig war.
Zwischenzeitliche Wiederfreischaltung – und trügerische Ruhe
Nach anwaltlicher Intervention wurden die Angebote zunächst wiederhergestellt. Amazon zeigte sich in dieser Phase kooperativ, nachdem u. a. dargelegt worden war:
- dass die Markenanmeldung zeitlich und sachlich auffällig passgenau auf die etablierten Angebote ausgerichtet war,
- dass ältere Kennzeichenrechte bzw. Markenpositionen des betroffenen Händlers bestanden.
Für den betroffenen Händler entstand dadurch zunächst der Eindruck, der Sachverhalt sei geklärt.
Die zweite Sperre – trotz laufender Rechtsbehelfe
Etwas mehr als einen Monat später folgte jedoch die erneute Überraschung: Die identischen ASINs wurden abermals gesperrt.
Besonders brisant: Zu diesem Zeitpunkt waren Widerspruch und Löschungsantrag weiterhin anhängig. Im Markenregister war – verfahrensbedingt – noch keine „Bemerkung“ oder abschließende Verfahrensinformation ersichtlich.
Es liegt nahe, dass der Markenanmelder gegenüber Amazon den Eindruck erweckt hat, die Marke sei (jedenfalls vorläufig) rechtsbeständig – etwa mit dem Vortrag, es seien keine Rechtsbehelfe eingelegt worden oder die Widerspruchsfrist sei abgelaufen. Ob und in welchem Umfang Amazon dabei getäuscht wurde, lässt sich im Außenverhältnis naturgemäß nicht sicher feststellen. Fest steht: Die Sperrung erfolgte erneut, obwohl der markenrechtliche Konflikt nicht abgeschlossen war.
Die Eskalation: Erpressungsnachrichten über Telegram
Parallel – und das ist der eigentliche Kern dieses Praxisfalls – gingen direkte Nachrichten über Telegram ein. Der Absender forderte die Zahlung eines fünfstelligen Dollarbetrags (hier: 20.000 USD) und stellte unmissverständlich in Aussicht, andernfalls weitere Löschungen und Sperrungen bei Amazon zu veranlassen.
Der Zusammenhang zwischen (1) Markenanmeldung, (2) Infringement-Meldungen, (3) zeitlicher Taktung der Sperren und (4) Zahlungsforderungen war offensichtlich.
Rechtlich bewegt sich ein solches Vorgehen klar jenseits zulässiger Rechtsdurchsetzung. Es handelt sich nicht um „Markenschutz“, sondern um eine Strategie, die Plattformmechanik als Druckmittel zu missbrauchen.
Rechtliche Einordnung: Markenrecht als Wettbewerbswaffe
Markenrecht dient dem Herkunftshinweis und dem Schutz redlicher Kennzeichenpositionen – nicht der gezielten Blockade fremder Marktteilnehmer.
Problematisch ist dabei die Asymmetrie der Verfahren:
- Markenämter prüfen bei der Anmeldung typischerweise keine älteren Rechte Dritter,
- Plattformen reagieren auf formale Markenurkunden häufig ohne vertiefte rechtliche Prüfung,
- die Klärung erfolgt zeitlich nachgelagert – der wirtschaftliche Schaden entsteht jedoch sofort.
Genau dieses Zeitfenster wird von sogenannten Markentrollen ausgenutzt.
Was betroffene Amazon-Seller jetzt tun sollten
- Kennzeichenstrategie prüfen: Wer unter einem etablierten Zeichen verkauft, sollte frühzeitig markenrechtlich absichern – passend zu den relevanten Waren und Dienstleistungen.
- Schnell und strukturiert reagieren: Dokumentation, saubere Kommunikation gegenüber Amazon, konsistente Nachweise.
- Rechtsbehelfe konsequent nutzen: Widerspruch, Löschungsantrag (insbesondere wegen Bösgläubigkeit) und flankierende Schritte gehören häufig zusammen.
- Warnsignal „Zahlungsforderung“ ernst nehmen: Wer im Zusammenhang mit IP-Meldungen Geldforderungen erhält, sollte das als Eskalationsstufe behandeln – nicht als „Verhandlung“.
Fazit
Dieser Praxisfall zeigt exemplarisch, wie anfällig automatisierte Plattformprozesse für strategischen Missbrauch sind. Markenrecht ist ein scharfes Schwert – und genau deshalb anfällig für Zweckentfremdung durch Akteure, die nicht an Markenaufbau, sondern an Blockade und Abschöpfung interessiert sind.
Für Betroffene gilt regelmäßig: Nicht abwarten. Nicht verharmlosen. Und vor allem: nicht zahlen. Wer strukturiert vorgeht und die rechtlichen Instrumente konsequent nutzt, kann sich auch gegen diese Form des digitalen Markentrollings wirksam zur Wehr setzen.