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Focus Markenrecht
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Verein pro Verbraucherschutz e. V. erwirkt einstweilige Verfügungen

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Wir hatten bereits hier und hier über Abmahnungen und einstweilige Verfügungsverfahren des Vereins pro Verbraucherschutz e.V. wegen der angeblich rechtswidrigen Werbung mit dem Hinweis „FCKW-frei“ berichtet.

Der Verein präsentiert sich auf seiner Internetseite etwas sonderbar unter anderem wie folgt:

„Der Verein pro Verbraucherschutz hat es sich zur Aufgabe gestellt, den Verbraucherschutz zu fördern, um die Stellung des Verbrauchers in der sozialen Marktwirtschaft zu stärken. Der Verein klärt schwerpunktmäßig die Verbraucher auf in dem Bereich Produkt- und Dienstleistungssicherheit, indem er umfangreiche Warnlisten veröffentlicht.“

Uns liegen mittlerweile einige Abmahnungen und einstweilige Verfügungen des Vereins vor. Auch wenn einiges etwas merkwürdig scheint, klare Anhaltspunkte für einen Rechtsmissbrauch haben wir zurzeit noch nicht. Die Ansprüche dürften jedoch bereits aus materiell-rechtlichen Gründen zumindest zweifelhaft sein. Wir berichteten.

Die Verfügungsanträge, die uns zur Prüfung vorliegen stammen von vor dem 28.10.2010, an dem das Bundesamt für Justiz das Ruhen der Eintragung angeordnet hat. Den Verfügungsanträgen liegt dementsprechend auch ein älterer Ausdruck der Liste bei, aus der die Eintragung noch ganz normal hervorgeht.

Uns würde interessieren, ob der Verein aktuell noch weitere Verfügungsanträge bei Gerichten gestellt hat und somit weiter von seiner Abmahnberechtigung ausgeht. Wenn das der Fall wäre, müsste das Vorgehen zumindest als bedenklich angesehen werden. Falls einer der Leser  diesbezüglich Informationen hat, würden wir uns über eine Mitteilung freuen. (la)

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