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Illegaler Bilderklau: Schadensersatz in Millionenhöhe nach Verletzung des Urheberrechts

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Bilderklau Schadensersatz
© domoskanonos – Fotalia.com

Glücksfall oder nicht: Streitigkeiten ums Urheberrecht können für den Inhaber der betroffenen Werke unter Umständen auch zu einer echten Einnahmequelle werden.

In einem aktuellen Fall hatte das Wiener Hotel „Sofitel“ – Mitglied der Accor-Gruppe – Bilder eines Fotografen auch anderen Nutzern angeboten – unentgeltlich und ohne dafür die erforderlichen Rechte zu besitzen.

Einige Millionen statt 5000 Euro

Der Fotograf Klemens Horvath entdeckte den Fotoklau und forderte Schadensersatz. Das Verfahren endete in einem Vergleich: Österreichische Medien gehen davon aus, dass Horvath mit einer Millionensumme entschädigt wurde – nicht schlecht für eine ursprüngliche Auftragssumme in Höhe von 5000 Euro: Das hatte das Hotel nämlich für die sieben Fotos bezahlt.

Fotograf war gut beraten

Horvath war offensichtlich bei Vertragsschluss gut beraten: Er hatte die Bilder dem Hotels für bestimmte Nutzungen und einen fest gelegten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Das Hotel hielt sich nicht dran, gab die Bilder unentgeltlich weiter und ließ so zu, dass Horvath-Eigentum ungefragt auf den Covern von über 170 Hochganzmagazinen weltweit erschien, u.a. fanden sich Fotografien des architektonisch auffälligen Hotels in internationalen Modemagazinen wie Harper’s Bazar oder in den Magazinen von Airlines.

Sträflich nachlässiger Umgang mit Urheberrechten

Das Hotel hatte die Bilder mit der Auflage eines allgemeinen Copyrightvermerkes frei zur Verfügung gestellt. Außerdem erlaubte sich „Sofitel“, die Bilder auch über die vereinbarte Zeit hinaus für eigene Zwecke zu veröffentlichen und wohl auch elektronische Urheber-Vermerke absichtlich zu entfernen.

Die Hotelkette bot zunächst 300 Euro an

Im zwangsläufig anstehenden Verfahren bot man dem Fotografen für das „Missgeschick“ 300 Euro an, Horvath forderte 7-stellig. Die Einigung soll jetzt eher den Vorstellungen des Fotografen entsprochen haben.

Die Chancen für Fotografen, nach nachgewiesenen Urheberrechtsverletzungen angemessen entschädigt zu werden, stehen gut. Zumal wenn wie vorliegend dermaßen ignorant mit Urheberrecht umgegangen wird wie vom Hotel Sofitel“. Wir konnten in der Vergangenheit  zwar nicht Millionen aber doch beachtliche Schadensersatzbeträge für von uns vertretene Fotografen erzielen. Horvath hatte auch die Technik auf seiner Seite: Durch den Einsatz hochkomplexer Such-Software konnte er nahezu alle Fotos aufspüren und Forderungen anmelden.

Wir haben uns auf den Schutz von Unternehmen und Persönlichkeiten spezialisiert. Falls Sie zu den Betroffenen von Urheberrechtsverletzungen gehören, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail. 

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