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LHR berät Erfinder bei Angebot von Patenten als Non Fungible Tokens (NFTs)

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Immer häufiger erhalten wir Beratungsanfragen zum Thema Non Fungible Token (NFT).

Erst vor kurzem durften wir eine Agentur bei dem Angebot von restaurierten Antiquitäten per NFTs beraten (wir berichteten hier).

Aktuell geht es um die Tokenisierung geistiger Schutzrechte, im vorliegenden Fall von Patenten.

Was sind NFTs?

NFTs sind kryptographische Tokens, die auf der Blockchain erzeugt werden.

Bis jetzt werden sie hauptsächlich in der Kunstwelt eingesetzt, um digitale Inhalte zu authentifizieren. Die Einsatzmöglichkeiten sind jedoch unbegrenzt. Einzelheiten dazu auf unserer LHR-Themenseite Non Fungible Tokens: Tweets, Memes und Katzenbilder auf Christie’s? NFT als neuer Trend in der Kryptowelt.

Erstmals werden Patente zur Echtheitsprüfung von Originalwertgegenständen tokenisiert

Schon in der Antike war das ein Thema: Als König Hieron II. von Syrakus wissen will, ob die Krone, die der Goldschmied für ihn angefertigt hat, tatsächlich durch und durch aus dem begehrten Edelmetall gefertigt wurde, beauftragt er Archimedes mit der Begutachtung – der das bekanntlich nicht bestätigt und dabei das nach ihm benannte Auftriebsprinzip entdeckt. Heureka!

Das Problem hat sich seither nicht geändert. Es geht zwar nicht mehr um Königskronen, sondern etwa um reine 999er Goldmünzen und -barren oder hochwertige Originalmarkenprodukte, doch minderwertige Fälschungen sind nach wie vor im Angebot. Allerdings gibt es heute ausgefeilte technische Möglichkeiten zur Prüfung der Echtheit von Wertgegenständen. Und: Es gibt ein patentiertes Verfahren, diese Echtheitsprüfung just-in-time vorzunehmen. Inhaber des Patents ist Maximilian Niedermeier, die Erfindung stammt von seiner Frau.

Einzigartig: Das Patent als NFT

Die Patente (insgesamt sind es drei: ein US-amerikanisches und zwei europäische) sind zusätzlich zum konventionellen Handel auch als Non Fungible Token (NFT) erhältlich, d.h. als digitales Format (Ethereum) in Gestalt einer Zeichenkette, die es so nur einmal gibt, eine Art technologisches Erkennungsmerkmal, ein Fingerabdruck in Bits und Bytes. Diese Form der Veräußerung über das Internet eignet sich besonders für Unikate wie Kunstwerke – oder Patente, denn die Einzigartigkeit des Patents spiegelt sich in der Einzigartigkeit des NFT wider. Wie Kryptowährungen werden NFT nach dem Blockchain-Prinzip erzeugt, also manipulationssicher und transparent.

LHR berät bei der „Tokensierung“ der Patente

Wir haben die Herausforderung angenommen, die Patente auf der Blockchain auch rechtlich „zum Leben zu erwecken“ und sicherzustellen, dass ein Verkauf per NFT auch wirklich klappt. Der Käufer des Patents kann – wenn er dies möchte – über die NFT-Handelsplattform OpenSea kaufen und mit US-Dollar-Stablecoin USDC bezahlen.

Details zu den Patenten und den NFT-Angeboten hier.

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