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Deutschlandstipendium – LHR ist dabei

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Die Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum unterstützt über die Universität zu Köln und in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung als Förderer einen besonders begabten und motivierten Studenten der Rechtswissenschaften mit einem Stipendium. Das Deutschland-Stipendium wurde im Jahr 2010 von der Bundesregierung ins Leben gerufen und wird seit dem Wintersemester 2011/12 auch an der Universität zu Köln angeboten.

Neben unserer Kanzlei engagieren sich viele mittelständische und große Unternehmen, Vereine, Stiftungen und auch Privatpersonen als Förderer der Studenten und investieren auf diese Weise in die Bildung und damit in die Zukunft unseres Landes. Neben verschiedenen Studenten der Rechtswissenschaften werden auch zahlreiche Studenten der anderen Fakultäten durch ein Stipendium unterstützt.

Gestern Abend lud die Universität zu Köln im Rahmen des Deutschland-Stipendiums zum feierlichen „Get Togehter“, bei welchem die verschiedenen Förderer ihren Stipendiaten oder ihre Stipendiatin persönlich kennenlernen konnten und zudem auch Gelegenheit hatten, sich mit den anderen Förderern auszutauschen. Nach der Begrüßung durch den Rektor der Universität zu Köln wurde den Förderern in einem feierlichen Rahmen durch den jeweiligen Dekan der zuständigen Fakultät die Stipendiums-Urkunde übergeben, welche dann im Anschluss an den feierlichen Teil beim entspannten „Get Together“ mit Kölsch und Häppchen durch die Förderer an die Stipendiaten und Stipendiatinnen überreicht wurden.

Stellvertretend für unsere Kanzlei nahm Frau Kollegin Rosenbaum gestern die Urkunde auf der Bühne entgegen und übergab diese an den glücklichen Stipendiaten. Ein sehr interessanter und gelungener Abend endete mit der Verabredung, dass sich Förderer und Stipendiat schon bald zum weiteren Austausch und Kennenlernen in den Kanzleiräumen am Stadtwaldgürtel wiedersehen. (ha)[:]

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