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Focus Markenrecht
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Musikdownloads: Tauschbörsen werden noch gefährlicher

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Trotz der wohl nur scheinbaren Rückschläge für die Musikindustrie bringt das frisch geltende Urheberrecht in diesem Jahr noch weitere Verschärfungen für Nutzer. War bei Downloads die Rechtslage bisher umstritten, weil § 53 Urheberrechtsgesetz nur den Download von „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlagen“ verbot und damit in der Regel nur „Uploader“ verfolgt wurden, geht es nun auch Downloadern an den Kragen:

Wenn sich jemand eine zulässige Privatkopie seiner nicht kopiergeschützten Musik-CD machte und diese anschließend unzulässigerweise im Internet zum Download anbot, handelte es sich bislang nicht um eine rechtswidrig hergestellte Vorlage, sondern um eine rechtswidrig genutzte Vorlage.

Ab jetzt spricht das Gesetz von „offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten“ Vorlagen. Das heißt, dass auch die Verbreitung von an sich „legal“ hergestellten Privatkopien nun eindeutig verboten ist.

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