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Licht in der "Dunkelkammer"

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Immer wieder wird die 24. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg in Blogs und Foren als „Dunkelkammer“ oder „Zensurkammer“ bezeichnet, weil sie scheinbar die Persönlichkeitsrechte höher bewertet als das oft missverstandene Grundrecht auf Meinungs- bzw. Äußerungsfreiheit. Ausgerechnet diese Kammer hat heute eine Schmerzensgeldklage von Daimler-Chef Dieter Zetsche gegen einen Konzernkritiker abgewiesen, wie beck-online berichtet.

Zetsche hatte von dem Kritiker 50.000 Euro für die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gefordert. Der „bekannteste“ Kritiker des Konzerns soll mehrfach öffentlich den Verdacht geäußert haben, der Daimler-Chef habe als Zeuge vor Gericht eine „Falschdarstellung“ abgegeben.

Das Urteil sollte den Kritikern des Hamburger Landgericht ein wenig zu denken geben. Persönlichkeitsrechtliche Streitigkeiten landen (nicht zuletzt aufgrund der ehemals starken Präsenz der Printmedien) traditionell in Hamburg. Ob die Entscheidungen dort immer gleich etwas mit „Zensur“ und „Maulkörben“ zu tun haben müssen, sollte jeder einmal kritisch prüfen, der meint, sich den Schimpftiraden im Internet anschließen zu müssen. Dagegen spricht etwa die neuere OLG-Rechtsprechung zum Thema Internet-Archive.

Kritisch kann man allerdings auch die von beck zitierte Aussage von Zetsches bekanntem Rechtsanwalt sehen, die Schmerzensgeldklage sei eine „präventive Maßnahme, um den Kritiker an diesen Äußerungen zu hindern“. (zie)

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