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Focus Markenrecht
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Flachzahlschein

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Wenn der mal nicht das Zeug zum Wort des Jahres 2007 hat: Das Amtsgericht Öhringen bittet um Einzahlung der Zustellungskosten mit dem beiliegenden „Flachzahlschein“.
Vielleicht klärt uns ja jemand über dieses Geschöpf auf. Auf den ersten Blick fällt auf, dass dieser Zahlschein tatsächlich äußerst flach ist. Genauso flach wir ein Stück Papier!

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