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Die "herrschende Rechtsauffassung" und der BGH

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Gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06.12.2007 (I ZR 94/05) will die Verwertungsgesellschaft Wort Verfassungsbeschwerde einlegen. Das höchste deutsche Zivilgericht hatte entschieden, dass nach geltendem Recht für Drucker keine urheberrechtliche Gerätevergütung zu zahlen ist. Die VG Wort sieht darin eine krasse Benachteiligung der Urheber.

VG-Wort Geschäftsführer Ferdinand Melichar soll die Verfassungsbeschwerde gegenüber der Süddeutschen Zeitung damit begründet haben, dass der BGH „der herrschenden Auffassung in Rechtslehre und Rechtsprechung“ widerspreche.

Unsere Sympathie hat die VG Wort für die bevorstehende Verfassungsbeschwerde allemal. Leider stellen auch wir fest, dass der BGH sich um „herrschende Auffassungen“ irgendwie nicht immer kümmert und sogar anders entscheidet als die Vorinstanzen – schwups ist die „herrschende Meinung“ keinen Blumentopf mehr wert. Die „da oben“ machen eben, was sie wollen… (zie)

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