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Verstöße gegen die DSGVO: Italienisches Kommunikationsunternehmen Wind Tre muss 16,7 Millionen Euro zahlen

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Bild von wattblicker auf Pixabay

Die italienische Datenschutzbehörde (Garante per la protezione dei dati personali) hat dem Kommunikationsanbieter Wind Tre als einem der Größten des Landes ein Bußgeld von insgesamt 16,7 Millionen Euro wegen mehrerer Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auferlegt.

Das Unternehmen hatte insbesondere persönliche Daten seiner Kunden in rechtswidriger Weise zu Werbezwecken missbraucht.

Gegenwind für Wind Tre

Als vermeintliches Pendant zur deutschen Telekom gehört Wind Tre zu den Marktführern im Bereich der Kommunikation in Italien. Mit circa 30 Millionen Kunden ist der Anbieter auch in Europa und international tätig. Nun hat die zuständige Datenschutzbehörde Wind Tre wegen einer Vielzahl von Verstößen gegen die DSGVO zur Kasse gebeten. Im Einzelnen missachtete das Unternehmen so die Artikel 5,6,7,12,24 und 25 der Verordnung. In den entscheidenden Passagen heißt es (auszugsweise):

Artikel 5 Abs. 1 a):

Personenbezogene Daten müssen

(a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden („Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz“);

Artikel 6 Abs. 1 a):

Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

(a) Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;

Artikel 7 Abs. 3:

Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein.

Artikel 24 Abs. 1:

Der Verantwortliche setzt unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, um sicherzustellen und den Nachweis dafür erbringen zu können, dass die Verarbeitung gemäß dieser Verordnung erfolgt. Diese Maßnahmen werden erforderlichenfalls überprüft und aktualisiert.

Widersprüchliche Werbung

Hauptsächlich sammelte das Unternehmen Kundendaten, um diese anschließend zu Werbeaktivitäten zu nutzen. So wurden Verbraucher unaufgefordert und ohne vorherige Genehmigung via Kurznachricht, Telefon und E-Mail mit Angeboten kontaktiert. In Einzelfällen wurde diese Praxis sogar trotz ausdrücklichen Widerspruchs weitergeführt. Auch konnten jene Widersprüche gegen die Werbung aufgrund falscher Kontaktkanäle oftmals nicht richtig zugeordnet werden, und blieben auch deshalb unwirksam.

Darüber hinaus sahen sich Nutzer der Apps „MyWind“ und „My3“ des Unternehmens mit einer automatischen, obligatorischen Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten konfrontiert. Jene Einwilligung konnte dabei erst nach 24 Stunden widerrufen werden. Ferner veröffentlichte Wind Tre verschiedene Angaben der Nutzer in öffentlichen Telefonbüchern – auch hier wurde keine vorherige Zustimmung der Betroffenen eingeholt.

Schließlich kritisierte die Garante per la protezione dei dati personali auch, dass Wind Tre verschiedene Handelspartner nicht im ausreichenden Maße dahingehend überwacht hatte, ob diese unter Umständen ebenfalls Verstöße gegen die DSGVO begehen. So hatte ein beauftragtes Drittunternehmen tatsächlich ebenfalls personenbezogenen Daten in rechtswidriger Weise gesammelt, und eine Strafe von 200.000 Euro auferlegt bekommen. Entsprechende Kontrollen bei für Wind Tre tätige Firmen seien aber verpflichtend vorzunehmen.

Fazit

Neben der Geldstrafe wurde der Telekommunikationsdienstleister außerdem verpflichtet, sämtliche rechtswidrige Praktiken umgehend umzustellen. Für etwaige Datenverarbeitungen muss zwingend eine eindeutige und rechtskonforme Einwilligung vorliegen. Dies gilt auch bei der Verwendung der Informationen zur Werbung. Zwar verbietet die DSGVO die Erhebung der Angaben zu diesem Zweck nicht grundsätzlich, denn in Erwägungsgrund 47 der DSGVO heißt es:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Direktwerbung kann als eine einem berechtigten Interesse dienende Verarbeitung betrachtet werden.

Allerdings setzt auch dies eine vorherige zweifelsfreie und eindeutige Einwilligung der Betroffenen voraus. Schließlich muss stets die Gelegenheit bestehen, diese im Nachhinein widerrufen zu können. Die Vielzahl der möglichen DSGVO-Verstöße sowie die teils hohen Geldbußen legen nahe, sich gerade als Unternehmer entsprechenden rechtlichen Rat einzuholen. Einen Guide als Überblick zur Thematik Datenschutz und DSGVO finden Sie daher hier:

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