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Beweis: gesunder Menschenverstand

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Die Zivilprozessordnung (ZPO) muss geändert werden. Ein gegnerischer Anwalt hat das in der ZPO bisher noch nicht enthaltene Beweismittel in seinem Schriftsatz schon mal beim Namen genannt:

„[…]Beweis:
Auskunft von eBay, Sachverständigengutachten,
gesunder Menschenverstand […]“

Sollte über den streitigen Punkt per Einschaltung des gesunden Menschenverstandes eine Beweiserhebung stattfinden, könnte danach eines möglicherweise rechtskräftig feststehen:
Bei einem von uns ist der Menschenverstand krank.

Der Auseinandersetzung sehen wir gelassen entgegen. (zie)

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