OLG Köln: Kein Rechtsmissbrauch, wenn Kläger Wettbewerbsverstoß in der ersten Abmahnung übersehen hat
                                
                                    20.04.2021                                
                                
                                    Von                                                                            
                                            Kevin Heitmeier                                        
                                                                    
                            
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Arno LampmannPartner, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
 
		 
         
        