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Was ist die fehlende Unterscheidungskraft?
Die fehlende Unterscheidungskraft stellt ein absolutes Schutzhindernis im Markenrecht dar. Die fehlende Unterscheidungskraft ist gegeben, wenn potentielle Kunden nicht erkennen können, dass es sich vorliegend um eine eigene Marke handelt. Relevant ist dieses Kriterium vor allem aufgrund der Herkunfts- und Qualitätsfunktion der Marke.
Unsere Leistungen zum Thema fehlende Unterscheidungskraft
- Markenrechtsberatung zu Produkten, Ideen oder Dienstleistungen
- Markenrecherche (Identitätsrecherche, Ähnlichkeitsrecherche)
- Markenanmeldung (Nutzen Sie den LHR-Markenservice!)
- Start-Up-Beratung im Markenrecht
- Strategische Verwaltung von Marken und Schutzrechten
- Beratung rund um das Thema rechtserhaltende Nutzung von Marken
- Lizenzverträge
- Internationale Verfolgung von Markenrechtsverstößen
- Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen
- Abgrenzungsvereinbarungen bzw. Vorrechtsvereinbarungen
- Verhandlungstrategie & Prozesstaktik