Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Sportrecht

Wir schützen Unternehmen und Persönlichkeiten aus dem Sport.

Was ist Sportrecht?

Sportrecht ist eine Querschnittsmaterie des Rechts. Es reicht von verbandsinternen Regelungen zivilrechtlicher Natur, wie zum Beispiel Satzungen von Vereinen, über öffentliches Sportförderrecht bis hin zu Strafvorschriften im Bereich Doping. Das Sportrecht verknüpft verschiedene Rechtsgebiete wie das Vereins- und Gesellschaftsrecht. Daneben gibt es sportrechtliche Bezüge zum Dienst- und Arbeitsvertragsrecht.

Unser Beratungsangebot

LHR Rechtsanwälte berät Sportvereine und -Verbände, Sportlerinnen und Sportler und Persönlichkeiten des Sports in allen sportrechtlichen Fragen. Zu unseren Mandanten gehören ferner Sportvorstände, Sportmanager und Spielervermittler.

Als mittelständische Kanzlei können wir Ihnen stets eine persönliche Betreuung als Mandant durch erfahrene und spezialisierte Rechtsanwälte garantieren.

E-Sport ist einer der Tätigkeitsschwerpunkte von LHR Rechtsanwälte im Bereich des Sportrechts.

Beratung von Sportvereinen und Profi-Sportlerinnen und -sportlern

Wir beraten Profi-Sportlerinnen und -Sportler und Profi-Sportvereine individuell nach den jeweiligen Bedürfnissen bei der Vertragsangelegenheiten und der Verwertung bestehender Rechte, etwa im Bereich des Sportsponsorings. Dazu gehört die Prüfung von Verträgen aller Art wie beispielsweise Agenturverträge, Ausrüsterverträge, Sponsoringverträge und Freelancer-Verträge im E-Sport.

Beratung von Spielervermittlern und Sportmanagern

Neben Einzelsportlern beraten wir Spielervermittler und Sportmanager unterschiedlicher Sportarten. Im Bereich des Sportmanagements setzen wir bei der Betreuung von Spielern in finanz- und steuerrechtlichen Fragen auf die Zusammenarbeit mit kompetenten Steuerberatern aus unserem Netzwerk.

Effektive Vermarktung und Überwachung von Medienrechten

Ohne eine effiziente oder zumindest größtmöglich effektive Vermarktung und Überwachung der eigenen Medienrechte ist ein Bestehen im hartumkämpften Sport-Business heutzutage nicht mehr denkbar. In enger Absprache mit unseren Mandanten versuchen wir diese ehrgeizige Zielvorgabe im deren Interesse in möglichst jedem relevanten Punkt bestmöglich zu erreichen. Zu unserer Mandantschaft im Bereich Sport gehören neben Vereinen und Clubs speziell auch Influencer.

Medien- und Persönlichkeitsrecht, Reputationsmanagement

LHR Rechtsanwälte vertritt Marken, Unternehmen und Persönlichkeiten im Sport. Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im Medien- und Persönlichkeitsrecht. So werden wir tätig bei Verletzungen des Persönlichkeits-, Marken- oder Urheberrechts und rufschädigender oder unzulässiger Berichterstattung in Fernsehen, Hörfunk und Internet. Im Bereich Reputationsmanagement verteidigen wir den guten Ruf von Mandanten im Fall rechtsverletzender Sport-Berichterstattung.

Sportveranstaltungen, Sponsoring, Vertrags- und Sporthaftungsrecht

Bei Sportveranstaltungen, ganz gleich ob im Fußball, Basketball oder Wintersport, ergeben sich Rechtsfragen unterschiedlichster Art. Wir bringen im Vorfeld unsere Expertise ein, damit bei Ihren sportlichen Unternehmungen juristisch alles nach Plan läuft.

Vereins- und Verbandsrecht

Wir gestalten und prüfen Satzungen, Regelwerke und Arbeitsverträge von Sportvereinen und -verbänden. Darüber hinaus berät LHR Rechtsanwälte Clubs in Vereinsrechtsfragen. Das geht von Spielerlaubnis und Lizenzentzug über Spielwertungen und Spielsperren bis hin zu Due Diligence und der Haftung von Vereinsorganen.

Superleague & Virtuelle Bundesliga

In seinem jüngsten grundlegenden Superleague-Urteil hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die großen Fußballverbände eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen. Das oberste EU-Gericht hat die Marktmacht der Verbände mit Regulierungs- und Kontrollbefugnisse und Sanktionsrecht eingeschränkt und die Verwertung von Medienrechten neu bewertet. Wir vertreten Vereine in wettbewerbsrechtlichen Fragen des Sports und beraten bei wirtschaftlichen Aktivitäten im Bereich von Verwertungsrechten.

Als auf E-Sport spezialisierte Kanzlei sind wir außerdem Ihr Ansprechpartner für alle Anliegen zum Thema Virtuelle Bundesliga.

Sportarbeitsrecht, Spielertransfers

Unser Angebot umfasst die gesamte arbeitsrechtliche Komponente im Sportrecht. Wir helfen Profi- und Amateursportlerinnen und -sportlern und Clubs bei der Vertragsgestaltung und können die Befristung von Sportler- und Trainerverträgen rechtssicher für Sie prüfen. Auch leisten wir juristische Unterstützung bei Transfers und Vermittlungen.

Sport-Schiedsgerichtsbarkeit

LHR Rechtsanwälte begleitet Verfahren vor Sportgerichten, wo kurze Fristen und einzuhaltende Formvorschriften für Rechtslaien häufig überfordernd sein können.

Darüber hinaus vertreten wir Einzelsportler und Vereine in schiedsgerichtlichen Verfahren. Wir können etwa vor dem DFB-Sportgericht und -Bundesgericht auftreten, aber auch vor dem DIS-Sportschiedsgericht, dem CAS/TAS-Sportgericht und dem Internationaler Sportgerichtshof – auch in Berufungsverfahren.

Im Bereich der Sportschiedsgerichtsbarkeit wehren wir ungerechtfertigte verbandsrechtlichen Sanktionen für Sie ab und vertreten Ihre Interessen als Sportorganisation.

Dopingverfahren und Compliance

LHR Rechtsanwälte berät Sportler und Verbände in Ergebnismanagement- und Disziplinarverfahren nach dem Anti-Doping-Code der Nationalen Anti Doping Agentur Deutschland. Ebenso in Verfahren vor staatlichen Ermittlungsverfahren nach dem Anti-Doping-Gesetz oder bei ungerechtfertigten Wettkampfsperren.

Wir beraten daneben bei der Einsetzung und Überwachung von Compliance-Richtlinien und Verhaltenskodizes.

Sportkapitalgesellschaften

Modernes Sportbusiness ist ein komplexes Geschäft. Hinter Fußballvereinen stehen heutzutage Kommanditgesellschaften auf Aktien. LHR Rechtsanwälte hilft Ihnen, ein Sport-Business zu etablieren, sei es in Deutschland oder etwa als Sport-Influencer in Dubai. Wir können für Sie die Anmeldung eines Unternehmens übernehmen und Sie dabei beraten, welche Rechtsform für Ihre Vorhaben die beste ist.

Unserer zuständiger Partner Dr. Niklas Haberkamm, LL.M. oec. hat den Fortbildungsstudiengang „Sportrecht“ an der Fernuniversität Hagen abgeschlossen. Durch seinen Magister im Wirtschaftsrecht hat er ein ausgeprägtes Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge und Belange seiner Mandanten aus dem Sportbusiness. Unsere Rechtsanwältin Anastasia Baumann ist angehende Fachanwältin für Sportrecht und hat 2022 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Sportrecht absolviert.

LHR Rechtsanwälte verfügt über ein großes Netzwerk aus dem Sportbusiness und ist Mitglied im Club des B2B-Netzwerks SPOBIS. Im E-Sport gehören u.a. TakeTV GmbH und STARK ESports seit Jahren als starke Kooperationspartner an die Seite von LHR Rechtsanwälte.

Ihre Rechtsschützer

  • Arno Lampmann, Partner und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec., Partner
  • Birgit Rosenbaum, Partnerin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Mandanten von LHR sind

  • Sportvereine
  • Sportverbände
  • Persönlichkeiten des Sports
  • Sportmanager
  • Spielervermittler
  • Sportvorstände

Erste Schritte

  • Nach der Anzeige einem Angriff auf den guten Ruf kümmern wir uns um Schadensbegrenzung im Rahmen einer mit dem Mandanten abgesprochenen Strategie
  • Wir fordern Unterlassung des schädigenden Verhaltens und Schadensersatz
  • Wir sichern Sie durch hohe Vertragsstrafen gegen Wiederholungen ab

Schadensersatz fordern!

LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation – wir realisieren Ihre Schadensersatzansprüche und setzen Vertragsstrafen konsequent durch.

Wir sind der Meinung, dass Sie unter der Verletzung Ihrer Rechte schon genug gelitten haben und nicht noch durch weiteren Aufwand bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bestraft werden sollten.

Kontaktieren Sie uns:

    • Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, in allen Fragen des Wettbewerbsrechts und des Medienrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
    • Dr. Niklas Haberkamm, LL.M oec, in allen Fragen des Persönlichkeitsrechtes und des Reputationsmanagements und des Sportrechts. Tel.: 0221 / 2716733-0 , [email protected]
    • Birgit Rosenbaum II, Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz in allen Fragen des Markenrechts, des Bildnisrechts und des Wettbewerbsrechts. 0221 / 2716733-0 – [email protected]

 

Auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit voraussichtlich anfallender Kosten legen wir für unsere Mandanten höchsten Wert. Das gilt für die Vergütung unserer Arbeit aber natürlich auch in Bezug auf mögliche Kosten, die bei Gerichten, Behörden oder womöglich beim Gegner anfallen und gegebenenfalls vom Mandanten zu tragen sind.

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht