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OLG Köln untersagt dem Manager Magazin Berichterstattung über TPG

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Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 26. Februar 2026 (Az. 15 W 7/26) dem manager magazin und mehreren verantwortlichen Redakteuren im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, über die The Platform Group SE & Co. KGaA und ihren Vorstandsvorsitzenden Dr. Dominik Benner über einzelne Sachverhalten zu berichten.

The Platform Group SE & Co. KGaA hat erstmals rechtliche Schritte gegen das Manager Magazin eingeleitet und vor dem OLG Köln vollständig Recht bekommen.

Das Gericht stellte klar, dass bereits die Überschrift und der Teaser eines Artikels vor einer Bezahlschranke eine unzulässige identifizierende Verdachtsberichterstattung darstellt, wenn sie beim durchschnittlichen Leser den Eindruck erwecken, der betroffene Unternehmensleiter könne persönlich in strafrechtlich relevante Vorgänge verwickelt sein.

Gericht: Verdachtsberichterstattung ohne ausreichende Tatsachengrundlage unzulässig

Nach Auffassung des Senats vermittelten die Formulierungen des Artikels sowie die Überschrift „Neuer Ärger im Reich des Dominik Benner“ sowie der Hinweis, die „Probleme des Platform-Group-Chefs werden größer“, im Zusammenspiel mit der Erwähnung eines angeblichen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gegen eine ehemalige Tochtergesellschaft den Eindruck, Dr. Benner könne selbst strafrechtlich verantwortlich sein.

Der Senat stellte fest, dass eine solche identifizierende Verdachtsberichterstattung nur zulässig ist, wenn ein Mindestbestand an Beweistatsachen vorliegt und die journalistischen Sorgfaltspflichten eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere, dass die Stellungnahme des Betroffenen angemessen berücksichtigt wird und die Berichterstattung der Wahrheit entspricht.

Diese Anforderungen sah das Gericht in dem Artikel des Manager Magazin als nicht gegeben an. Die Stellungnahme von Dr. Benner, wonach er weder Organ der betreffenden Gesellschaft gewesen sei noch ein Ermittlungsverfahren gegen ihn bekannt sei, wurde im relevanten Teil der Berichterstattung vor der Bezahlschranke bewusst nicht wiedergegeben.

Ebenfalls untersagte das Gericht die Veröffentlichung einer Abbildung von Dr. Benner im Zusammenhang mit der beanstandeten Berichterstattung. Eine Bebilderung könne die Persönlichkeitsrechtsverletzung zusätzlich verstärken, wenn sie mit einer unzulässigen Wortberichterstattung verbunden ist. Dies war hier der Fall.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht den Verfügungsbeklagten (Manager Magazin) ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Das Urteil ist rechtskräftig. Es ist durch das OLG Köln im Eilverfahren ergangen. Das Manager Magazin kann noch das Hauptsacheverfahren durchführen.

Gericht stärkt Persönlichkeitsrechte gegenüber digitaler Verdachtsberichterstattung

Mit der Entscheidung betont das Oberlandesgericht Köln, dass auch im digitalen Journalismus strengen rechtlichen Anforderungen an Verdachtsberichterstattung gelten.

Unternehmen und ihre Organe müssen nicht hinnehmen, dass durch suggestive oder falsche Formulierungen ein strafrechtlicher Verdacht erzeugt wird, ohne dass hierfür eine ausreichende Tatsachengrundlage besteht.

Vor dem Hintergrund der erfolgten Urteilsverkündigung des OLG Köln hat The Platform Group SE & Co. KGaA die Kanzlei LHR beauftragt, gegen weitere Artikel des Manager Magazins juristisch vorzugehen. Mit entsprechenden Gerichtsverfahren und -urteilen wird im Jahresverlauf 2026 gerechnet.

Offenlegung: LHR hat die Antragsteller vertreten.

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