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LG Düsseldorf untersagt Vertrieb von Pseudo-LEGO-Figuren aus China

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Photo by Daniel K Cheung on Unsplash

Wer kennt sie nicht, die bunten Kunststoffklötzchen von LEGO? Die meisten Menschen werden wohl irgendwann in ihrem Leben mal ein Szenario mit den Klemmbausteinen aus dem Haus der dänischen Unternehmensgruppe zusammengestellt haben, vom Bauernhof bis zur Raumstation ist für alle was dabei. Der gute Ruf der LEGO-Steine war offenbar auch in China zu vernehmen, wo man begann, Minifiguren aus dem LEGO-Repertoire zu kopieren bzw. täuschend ähnlich nachzubilden.

LEGO hat Unterlassungsanspruch gegen Händler

Einem Spielwarenhändler, der jene Pseudo-LEGO-Figuren aus dem Reich der Mitte ins Sortiment aufgenommen hatte, wurde der Vertrieb dieser Artikel nun vom LG Düsseldorf untersagt. Das Gericht entschied, dass die LEGO-Unternehmensgruppe gegen den Händler einen Unterlassungsanspruch hat, weil die vertriebenen Figuren aus China ihrem Gesamteindruck zufolge den bekannten LEGO-Minifiguren nachgebildet und daher zu ähnlich seien, so dass unmittelbare Verwechslungsgefahr mit dem Original bestehe (LG Düsseldorf, Urteil vom 12.8.2022, Az.: 38 O 91/21).

Bekanntheit der LEGO-Figuren unlauter ausgenutzt

Die Figuren mit ihren kantigen Formen und dem rundlichen Kopf sehen täuschend echt aus, sind es aber nicht. Das wiederum sei für den durchschnittlichen Verbraucher nicht erkennbar – die Kundschaft könne meinen, dass es sich um LEGO-Figuren handelt. Und eine solche Täuschung bzw. auch nur die Gefahr einer Verwechslung mit dem Original darf nach der europäischen Verordnung über die Unionsmarke nicht sein. Mit den Fake-Figuren wurde der gute Ruf und die große Bekanntheit der LEGO-Minifiguren gezielt ausgenutzt. Insoweit, so das LG Düsseldorf, stehe der LEGO-Unternehmensgruppe der beantragte Unterlassungsanspruch vollumfänglich zu. Für den Händler gilt nun: Das Spiel ist aus – vorerst, denn gegen das Urteil kann Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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