Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

LHR Praxisfall: Erschöpfung unter Vorbehalt – Miele spricht „bedingte“ Abmahnungen aus

Ihr Ansprechpartner

Abmahnungen im Amazon-Kontext sind für viele Händler längst Alltag. Der vorliegende Praxisfall zeigt jedoch eine Konstellation, die besonders gefährlich – aber zugleich gut angreifbar ist: Eine Abmahnung, die sich im Kern auf Markenrecht stützt, dabei aber selbst offenlässt, ob überhaupt eine Markenverletzung vorliegt.

Bereits in unserem früheren Beitrag haben wir typische Abmahnmuster in diesem Bereich beleuchtet: Miele-Abmahnung auf Amazon: Was betroffene Händler wissen müssen. Der hier geschilderte Fall geht noch einen Schritt weiter – und zeigt, worauf es in der Verteidigung wirklich ankommt.

Der typische Aufbau: Mehrere Vorwürfe auf einmal

Solche Abmahnungen bestehen selten nur aus einem Punkt. In der Regel werden mehrere Vorwürfe kombiniert, etwa:

– Markenrecht (Vertrieb angeblich unzulässiger Ware)
– Urheberrecht (Produktbilder)
– Wettbewerbsrecht (UVP, Rabatte, Preisangaben)

Das führt häufig dazu, dass Händler die Situation insgesamt als „klar verloren“ einschätzen – obwohl einzelne Punkte sehr wohl angreifbar sind.

Der entscheidende Punkt: Erschöpfung richtig einordnen

Im vorliegenden Fall lag der Schwerpunkt auf dem Markenrecht. Gleichzeitig wurde der Vorwurf aber nur unter Vorbehalt erhoben: Wenn ein Erschöpfungsnachweis geführt wird, entfällt der Anspruch.

Das ist der zentrale Hebel für die Verteidigung.

Wenn Sie Originalware innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) beziehen und weiterverkaufen, gilt grundsätzlich:

→ Kein Markenverstoß.

Das ist kein Spezialargument, sondern der gesetzliche Normalfall. In der Praxis bedeutet das:

– Rechnungen sichern
– Lieferketten dokumentieren
– Bezugsquellen nachvollziehbar darstellen

Wer das sauber kann, hat im Markenrecht häufig eine sehr gute Ausgangsposition.

Vorsicht bei „bedingten Abmahnungen“

Besonders kritisch sind Abmahnungen, die gleichzeitig zwei Dinge tun:

– eine Unterlassungserklärung verlangen
– aber selbst einräumen, dass der Anspruch vielleicht gar nicht besteht

Genau das passiert bei sogenannten „bedingten Abmahnungen“.

Für Sie als Händler bedeutet das:

Unterschreiben Sie nichts vorschnell.

Denn Sie sollen sich rechtlich binden – obwohl die Gegenseite selbst nicht sicher ist, ob sie überhaupt einen Anspruch hat.

In solchen Fällen bestehen oft deutlich bessere Verteidigungsmöglichkeiten, als es auf den ersten Blick scheint.

Das Verpackungsargument: Oft überschätzt

Häufig wird versucht, die Erschöpfung über den Zustand der Ware zu umgehen. Typische Vorwürfe sind:

– beschädigte Verpackung
– Versandetiketten auf Originalkartons
– „unprofessioneller“ Versandzustand

Hier gilt:

Nicht jede Verpackungsbeschädigung ist ein Problem.

Gerade im Onlinehandel sind Transportschäden, Labels oder leichte Gebrauchsspuren an der Verpackung üblich. Entscheidend ist nicht die Optik, sondern ob tatsächlich eine relevante Beeinträchtigung der Marke vorliegt.

Viele Abmahnungen setzen hier deutlich zu niedrig an.

Die eigentlichen Risiken liegen oft woanders

Auch wenn das Markenrecht häufig gut verteidigbar ist, dürfen andere Punkte nicht unterschätzt werden:

Produktbilder
Wer sich an ein Listing anhängt, nutzt regelmäßig auch die Bilder – und haftet dafür oft mit.

Preisangaben
UVP, durchgestrichene Preise oder Rabatte werden häufig zugerechnet, selbst wenn sie von Amazon stammen.

Das bedeutet:

Auch wenn ein Teil der Abmahnung angreifbar ist, kann ein anderer Teil durchgreifen.

Genau deshalb ist eine pauschale Reaktion gefährlich.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten, gehen Sie strukturiert vor:

1. Ruhe bewahren
Fristen sind wichtig – aber Panik führt fast immer zu Fehlern.

2. Nichts unterschreiben
Keine Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben.

3. Unterlagen sichern
Rechnungen, Lieferanten, Bezugswege sofort dokumentieren.

4. Vorwürfe trennen
Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht getrennt prüfen.

5. Strategie entwickeln
Nicht alles ist angreifbar – aber oft deutlich mehr als gedacht.

Fazit

Der Fall zeigt: Auch umfangreiche Abmahnungen sind nicht automatisch berechtigt. Gerade wenn markenrechtliche Ansprüche unter Vorbehalt gestellt werden, lohnt sich eine genaue Prüfung.

Gleichzeitig gilt: Plattformhandel bleibt rechtlich anspruchsvoll. Wer auf Amazon verkauft, bewegt sich in einem Spannungsfeld aus Markenrecht, Plattformmechanik und strenger Rechtsprechung.

Eine saubere Verteidigungsstrategie entscheidet hier oft darüber, ob eine Abmahnung teuer wird – oder erfolgreich abgewehrt werden kann.

Wenn Sie eine vergleichbare Abmahnung erhalten haben, empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung. In vielen Fällen lassen sich deutlich bessere Ergebnisse erzielen, als es die Abmahnung zunächst vermuten lässt.

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht