
Die Veröffentlichung einer mit herabsetzenden Äußerungen versehenen Abbildung eines Abmahnanwalts als Abmahnbär ist unzulässig
Man kann von so genannten "Abmahnanwälten" (was auch immer das genau sein soll) halten, was man will. Vogelfrei ist die Spezies jedenfalls nicht. Auch dann nicht, wenn man…