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OLG Koblenz bestätigt Entscheidung des Landgerichts: Kein neuwertiger Porsche für 5,50 EUR bei eBay

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Wir hatten darüber berichtet:

In einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Koblenz stritten die Parteien über die Wirksamkeit eines bei eBay zustande gekommenen Kaufvertrages über einen neuwertigen Porsche 911/997 Carrera 2S Coupe mit Zubehör. Der Wagen war im Jahr 2007 erstmals zugelassen und wies zu diesem Zeitpunkt eine Laufleistung von 5.800 km auf. Der Beklagte stellte den Wagen im August 2008 bei eBay mit einem Mindestgebot von 1,00 € ein.

Der Kläger bot daraufhin für den Wagen und gab als Maximalgebot 1.100,00 € ein. Der Kläger beendete die Auktion nur 8 Minuten nach dem Start mithilfe des von eBay bereitgestellten Formulars “für das vorzeitige Beenden von Angeboten” ohne Angabe von Gründen vorzeitig. Zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion war der Kläger mit einem Gebot von 5,50 € Höchstbietender.

Der Kläger wollte nun 75.000,00 € Schadensersatz – den Marktwert des Fahrzeugs – nebst Zinsen sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.880,20 €. Zu Unrecht, wie das Landgericht entschied, da dieser Schadensersatzanspruch gemäß § 242 BGB nicht durchsetzbar sei.

Der Kollege RA Elmar Kloss weist uns nun feundlicherweise darauf hin, dass das OLG Koblenz die Ansicht des Landgerichts teilt. Die Berufung gegen die Entscheidung wurde daraufhin zurück genommen. (la) Zum Hinweisbeschluss des OLG Koblenz

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