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Focus Markenrecht
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Eine Abmahnung ist für jedes Unternehmen – egal, ob kleines Startup oder börsennotierte AG – ein einschneidendes Ereignis.

Wir zeigen Ihnen die 5 größten Fehler, die Sie bei Erhalt einer Abmahnung machen können.

Jede der fünf Reaktionsmöglichkeiten kann aber auch die optimale Antwort auf auf eine Abmahnung sein.

In unserem eDossier erläutern wir Ihnen die folgenden 5 Reaktionsmöglichkeiten:

  • Fehler Nummer 1 – Abgabe einer Unterlassungserklärung:
    Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann, insbesondere wenn sie vom Gegner vorformuliert wurde, ein großer Fehler sein.
  • Fehler Nummer 2 –Zurückweisung des Anspruchs:
    Auch, wenn Sie dazu vielleicht ein großes Bedürfnis verspüren: In dem Fall, in dem Sie vermuten, dass die Abmahnung auf unlauteren Motiven bzw. Geldschneiderei beruht, kann es ein großer Fehler sein, die Abmahnung zurückzuweisen.
  • Fehler Nummer 3 – Schweigen:
    Sie wollen die Abmahnung gleich dem Papierkorb vermachen? Eine Abmahnung einfach zu ignorieren, empfiehlt sich zwar nicht immer, aber öfter, als Sie glauben!
  • Fehler Nummer 4 –Negative Feststellungsklage:
    Als Reaktion auf eine Abmahnung können Sie sofort eine negative Feststellungsklage mit dem Antrag auf Feststellung des Nichtbestehens der vom Gegner geltend gemachten Ansprüche erheben.
  • Fehler Nummer 5 –Schutzschrift:
    Wenn es klare Anhaltspunkte für Verteidigungsmöglichkeiten gibt, sollten Sie eine Schutzschrift erwägen.

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Arno Lampmann

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Gründungspartner bei LHR: 

„Die Durchsetzung von (vermeintlichen) Ansprüchen im gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht ist nicht leicht. Den Gegner erwarten insbesondere im einstweiligen Verfügungsverfahren zahlreiche prozessuale Besonderheiten, die in der Praxis oft übersehen werden. Je mehr Fehler der Gegner machen kann, umso besser.“

Everybody Wants to Rule the World: Die effektive Nutzung des Markenrechts erfordert eine schnelle und sorgfältige Planung und Ausführung.

Birgit Rosenbaum

Birgit Rosenbaum

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

When the Going Gets Tough, the Tough Get Going: LHR kommt oft dann ins Spiel, wenn andere nicht mehr weiter wissen.

Arno Lampmann

Arno Lampmann

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Don’t You (Forget About Me): Reputation ist das wichtigste Gut eines Unternehmens und muss dementsprechend gepflegt und verteidigt werden – online and offline.

Dr. Niklas Haberkamm

Dr. Niklas Haberkamm

Rechtsanwalt

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