Übersicht
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet zahlreiche Unternehmen erstmals dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen – darunter insbesondere Websites, Kundenportale und Apps – barrierefrei zu gestalten.
Was bislang nur für öffentliche Stellen galt, betrifft nun auch private Anbieter, etwa aus dem Online-Handel, Finanzsektor, Bildungsbereich oder der Reise- und Mobilitätsbranche. Wer die neuen Vorgaben nicht einhält, riskiert nicht nur Bußgelder und aufsichtsrechtliche Maßnahmen, sondern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Siehe auch unseren Beitrag: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Ob Sie betroffen sind und was Sie jetzt konkret tun müssen, können Sie mit unserem kostenfreien BFSG-Check in wenigen Sekunden herausfinden – anonym, datensparsam und ohne Registrierung.
So funktioniert der LHR-BFSG-Check
Unser Online-Tool analysiert auf Grundlage weniger Fragen, ob Ihr Unternehmen vom Gesetz betroffen ist und ob Handlungsbedarf besteht – etwa die Erstellung einer gesetzeskonformen Barrierefreiheitserklärung oder die Umsetzung technischer Standards wie WCAG 2.1 AA.
Die Prüfung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben aus dem BFSG sowie den Kriterien aus der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act).
Sie erhalten sofort eine strukturierte Ersteinschätzung – mit klarer juristischer Empfehlung.
Was geprüft wird:
- Sind Sie als Dienstleister im B2C-Bereich verpflichtet?
- Gilt für Sie eine Ausnahme (z. B. Kleinstunternehmen oder unverhältnismäßige Belastung)?
- Muss eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden?
- Besteht Risiko für Abmahnungen oder Sanktionen?
Ihre Vorteile auf einen Blick:
✅ Schnelle Einschätzung: Ergebnis direkt nach dem Ausfüllen
✅ Datenschutzfreundlich: keine Weitergabe Ihrer Daten
✅ Keine ungewollte Kontaktaufnahme
✅ Klare juristische Empfehlung: erklären, dokumentieren oder anpassen
✅ Optional: rechtssichere Erklärung direkt durch LHR erstellen lassen
Datenschutz steht an erster Stelle
Sie müssen keine sensiblen Unternehmensdaten angeben. Die Ersteinschätzung erfolgt auf Basis Ihrer Antworten – ohne Registrierung, ohne Cookies, ohne Nachverfolgung.
Nur wenn Sie sich aktiv dafür entscheiden, treten wir anschließend mit Ihnen in Kontakt – z. B. zur Prüfung Ihrer Website oder zur Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheitserklärung.
LHR – Ihre Kanzlei für rechtssichere Digitalisierung
Ob Wettbewerbsrecht, DSGVO oder Barrierefreiheit: Wir begleiten Unternehmen seit Jahren bei der rechtssicheren Gestaltung digitaler Geschäftsmodelle.
Mit dem LHR-BFSG-Check bieten wir einen niedrigschwelligen Einstieg in ein komplexes, aber zukunftsrelevantes Thema – und helfen Ihnen dabei, unnötige Risiken zu vermeiden.
Jetzt die Notwendigkeit einer Barrierefreiheitserklärung prüfen lassen!
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