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Focus Markenrecht
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Cybermobbing – Bewährungsstrafe nach Fälschung eines Facebook-Profils

Wir berichten aktuell und auch schon in der Vergangenheit verstärkt über das Thema Cybermobbing, welches von den Medien ebenfalls immer stärker thematisiert wird.

Neben regelrechten Cybermobbing-Plattformen wie „i share gossip“ geraten dabei immer mehr soziale Netzwerke wie Facebook und StudiVZ in den Fokus der Öffentlichkeit.

In Belgien wurde jetzt eine Frau zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil sie sich über ein gefälschtes Facebook-Profil an ihrem Vorgesetzten rächen wollte. Die Frau erstellte ein Profil bei Facebook, in welchem sie sich als ihr Vorgesetzter ausgab und streute über dieses Profil gezielt Informationen, nach welchen Besucher des Profils den Eindruck gewinnen mussten, dass der Vorgesetzte seiner Ehefrau fremdgehe.

Der Vorgesetzte setzte sich gegen diese schwerwiegende Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes zur Wehr und schaltete Anwälte und die Polizei ein. Die Polizei konnte in Zusammenarbeit mit den Anwälten des Geschädigten die IP-Adresse der Cybermobberin ermitteln, so dass diese nunmehr für ihr Verhalten durch das zuständige Gericht in Gent verurteilt wurde.

Der Fall und die Verurteilung zeigen noch einmal nachdrücklich auf, dass Cybermobbing kein Kavaliersdelikt ist, sondern erhebliche straf- und zivilrechtliche Konsequenzen für die Täter haben kann, wenn man sich mit den richtigen Mitteln zur Wehr setzt.

So sollte man sich unmittelbar nach Kenntnis des Cybermobbing-Tatbestandes an einen Anwalt wenden, der sich auf diesem Gebiet auskennt. Der Zeitfaktor spielt bei der konsequenten Durchsetzung der eigenen Ansprüche eine entscheidende Rolle.

Weitere wichtige Hinweise, wie sich die von Cybermobbing Betroffenen erfolgreich wehren können und damit die Opferrolle verlassen können, werden einem aktuellen Fernsehbeitrag der ARD gegeben. In dem Beitrag der Sendung „ARD Ratgeber – Internet“ zeigen der Journalist und Rechtsanwalt Thomas Becker und der Rechtsanwalt Niklas Haberkamm, Partner der Kanzlei Lampmann, Behn und Rosenbaum, anhand eines konkreten Falls auf, welche Möglichkeiten Betroffene haben, sich gegen Cybermobbing zur Wehr zu setzen und welche erheblichen Konsequenzen das Cybermobbing für die Täter haben kann.

Der Beitrag kann hier abgerufen werden. (ha).

(Bild: © Friedberg – Fotolia.com)

Wir berichten aktuell und auch schon in der Vergangenheit verstärkt über das Thema Cybermobbing, welches von den Medien ebenfalls immer stärker thematisiert wird.

Neben regelrechten Cybermobbing-Plattformen wie „i share gossip“ geraten dabei immer mehr soziale Netzwerke wie Facebook und StudiVZ in den Fokus der Öffentlichkeit.

In Belgien wurde jetzt eine Frau zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil sie sich über ein gefälschtes Facebook-Profil an ihrem Vorgesetzten rächen wollte. Die Frau erstellte ein Profil bei Facebook, in welchem sie sich als ihr Vorgesetzter ausgab und streute über dieses Profil gezielt Informationen, nach welchen Besucher des Profils den Eindruck gewinnen mussten, dass der Vorgesetzte seiner Ehefrau fremdgehe.

Der Vorgesetzte setzte sich gegen diese schwerwiegende Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes zur Wehr und schaltete Anwälte und die Polizei ein. Die Polizei konnte in Zusammenarbeit mit den Anwälten des Geschädigten die IP-Adresse der Cybermobberin ermitteln, so dass diese nunmehr für ihr Verhalten durch das zuständige Gericht in Gent verurteilt wurde.

Der Fall und die Verurteilung zeigen noch einmal nachdrücklich auf, dass Cybermobbing kein Kavaliersdelikt ist, sondern erhebliche straf- und zivilrechtliche Konsequenzen für die Täter haben kann, wenn man sich mit den richtigen Mitteln zur Wehr setzt.

So sollte man sich unmittelbar nach Kenntnis des Cybermobbing-Tatbestandes an einen Anwalt wenden, der sich auf diesem Gebiet auskennt. Der Zeitfaktor spielt bei der konsequenten Durchsetzung der eigenen Ansprüche eine entscheidende Rolle.

Weitere wichtige Hinweise, wie sich die von Cybermobbing Betroffenen erfolgreich wehren können und damit die Opferrolle verlassen können, werden einem aktuellen Fernsehbeitrag der ARD gegeben. In dem Beitrag der Sendung „ARD Ratgeber – Internet“ zeigen der Journalist und Rechtsanwalt Thomas Becker und der Rechtsanwalt Niklas Haberkamm, Partner der Kanzlei Lampmann, Behn und Rosenbaum, anhand eines konkreten Falls auf, welche Möglichkeiten Betroffene haben, sich gegen Cybermobbing zur Wehr zu setzen und welche erheblichen Konsequenzen das Cybermobbing für die Täter haben kann.

Der Beitrag kann hier abgerufen werden. (ha).

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