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Kartellrecht: Französische Wettbewerbsbehörde zwingt Google zu Verhandlungen

© kai_wenzel – Unsplash.com

Die französische Autorité de la concurrence (Wettbewerbsbehörde) mit Sitz in Paris teilte mit, dass Google aus ihrer Sicht mit den bisherigen Praktiken möglicherweise eine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe.

Sie wies den US-Internet-Konzern an, sich innerhalb von drei Monaten mit französischen Verlagen und Presseagenturen über Vergütung für bislang kostenlos genutzte Presseinhalte zu einigen.

Was war geschehen?

Frankreich setzte die im Juni 2019 in Kraft getretene Urheberrechtsrichtlinie als erster EU-Mitgliedstaat um. Demnach dürfen Internetdienste die Inhalte von Medien über bestehende Urheberrechtsbestimmungen hinaus nicht mehr lizenzfrei veröffentlichen. Lediglich einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge aus einer Presseveröffentlichung dürfen weiterhin lizenzfrei verwendet werden. Ein Vergütungszwang ist dabei nicht vorgesehen.

Google hatte nach Inkrafttreten des Presseleistungsschutzrechts in Frankreich einseitig beschlossen, Artikelauszüge, Fotografien, Infografiken und Videos über seine Dienste (Google Search, Google News und Discover) nicht mehr anzuzeigen, es sei denn die Rechteinhaber stimmten einer unentgeltlichen Nutzung durch Google zu.

Behörde sieht Marktmissbrauch

Die Autorité de la concurrence  ist nun der Auffassung, Google könne mit dem Vorgehen seine Marktmacht ausgenutzt und den Verlagen und Nachrichtenagenturen unfaire Handelsbedingungen auferlegt haben. Google habe die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit in Anspruch genommen, dass die Presseverlage Gratislizenzen erteilen können. Dies sei jedoch kaum mit dem Gesetzeszweck zu vereinbaren, das den Verlagen und Presseagenturen eine faire Vergütung für die Nutzung von Inhalten gewährleisten soll.

Die Behörde ist der Ansicht, dass der einseitige Rückzug von Snippets durch Google unter Verweigerung der Zahlung einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt, der “den Pressesektor ernsthaft und sofort beschädigt”. Der Konzern wurde nunmehr aufgefordert, nach Treu und Glauben Verhandlungen über die Vergütung aufzunehmen.

Fazit

Die Entscheidung der französischen Kartellbehörde ist zu begrüßen. Ihr kommt eine erhebliche Bedeutung für die weitere Debatte in Deutschland und eine sinngemäße Umsetzung der Richtlinie in die nationalen Gesetze zu. In Deutschland wurde jungst ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums bekannt, mit dem das Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt werden soll.

Der veröffentlichte Entwurf sieht hierbei eine quantitativ bestimmte Wortgrenze vor: nach der darin enthaltenen Präzisierung sollen einzelne Wörter oder sehr kurze Auszüge eines Textbeitrags „in der Regel nicht mehr als acht Wörter“ umfassen. Die konkrete Wortgrenze soll eine hohe Rechtssicherheit gewährleisten und gerade für Anbieter automatisierter Systeme von hoher praktischer und technischer Relevanz sein.

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