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Focus Markenrecht
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Praxisfall: USA – Sehnsuchtsort mit rechtlichen Risiken

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Warum immer mehr Deutsche rechtliche Unterstützung bei US-Vorhaben benötigen.

Und wie wir Mandanten mit starker transatlantischer Partnerschaft begleiten.

Der American Dream lebt

Ob Immobilie in New England, Tech-Startup in Kalifornien oder Visum für den beruflichen Neuanfang: Die Vereinigten Staaten bleiben für viele Deutsche ein Ort der Möglichkeiten.

Trotz politischer Polarisierung und zunehmender Unwägbarkeiten zieht es jährlich tausende Bundesbürger über den Atlantik. Die Bewunderung für das unternehmerische Klima, die Weite des Landes – und nicht zuletzt die Stärke des Euro – befeuern diesen Trend.

Doch mit dieser Faszination geht auch eine juristische Kehrseite einher.

Denn wer in den USA Verträge schließt, Werte investiert oder sensible Daten austauscht, bewegt sich in einem völlig anderen rechtlichen Rahmen – oft mit dramatischen Konsequenzen, wenn etwas schiefläuft.

Grenzüberschreitende Fälle auf dem Vormarsch

Als Kanzlei mit Schwerpunkt im gewerblichen Rechtsschutz und digital geprägtem Zivilrecht verzeichnen wir bei LHR seit geraumer Zeit einen signifikanten Anstieg an Mandatsanfragen mit direktem Bezug zu den USA.

Die Sachverhalte reichen von:

  • Immobilienkäufen mit Treuhandkonto
  • US-Gesellschaftsgründungen durch deutsche Unternehmer
  • Datenschutzvorfällen mit internationalen Dimensionen
  • Marken- und Produkthaftungsfragen bei Markteintritt in die USA
  • Betrugsfällen im Rahmen transatlantischer Kommunikation

In einem aktuellen Fall wurde ein deutscher Investor beim Kauf einer Immobilie in Vermont Opfer eines ausgeklügelten E-Mail-Betrugs.

275.000 USD wurden auf ein manipuliertes Konto überwiesen, nachdem der Mailverkehr mit der beauftragten US-Kanzlei durch Dritte abgefangen und verändert worden war. Ein klassischer Fall von „Man-in-the-Middle“-Attacke – und zugleich ein Lehrstück für die Bedeutung technischer Sorgfaltspflichten auf Kanzleiseite.

Starke Partner: LHR & Kronenberger Rosenfeld LLP

In komplexen transatlantischen Fällen reicht die Kenntnis des US-Rechts allein nicht aus – es braucht zuverlässige Partner vor Ort. Seit Jahren arbeiten wir daher eng mit der renommierten Kanzlei Kronenberger Rosenfeld LLP in San Francisco zusammen, die auf Internetrecht, wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten und Haftungsfälle spezialisiert ist.

Die Kolleginnen und Kollegen in Kalifornien verfügen nicht nur über die notwendige fachliche Tiefe, sondern auch über forensisches Know-how im Umgang mit Cybercrime, Wire Fraud und Versicherungsansprüchen. Gemeinsam vertreten wir Mandanten aus einer Hand, über Landes- und Zeitzonen hinweg, ohne Brüche in Kommunikation, Taktik oder rechtlicher Strategie.

Unsere Rolle: Schnittstelle und strategische Koordination

Als zugelassener Foreign Law Consultant im Bundesstaat Washington kann Rechtsanwalt Lampmann persönlich als Schnittstelle zwischen deutschem Mandanten und US-Kollegen agieren. Unsere Kanzlei übernimmt dabei die gesamte strategische Steuerung und Kommunikation, prüft Haftungslagen, koordiniert Beweisführungen und achtet darauf, dass deutsche Mandanten nicht zwischen den Systemen verloren gehen.

Gerade im erwähnten Fall war es entscheidend, dass die Schwachstelle der US-Kanzlei – unzureichend gesicherter Mailverkehr, langsame Reaktion trotz Hinweisen – klar dokumentiert und haftungsrechtlich bewertet wurde. Durch die gemeinsame Vorbereitung mit Kronenberger Rosenfeld konnte eine Klärung mit hoher Durchsetzungswahrscheinlichkeit eingeleitet werden.

Fazit: Transatlantisches Engagement braucht rechtliche Präzision

Der Schritt in die USA mag emotional motiviert sein – juristisch verlangt er kühle Strategie. LHR bietet mit seinem internationalen Partnernetzwerk und der langjährigen Kooperation mit Kronenberger Rosenfeld LLP eine verlässliche Brücke zwischen zwei Rechtssystemen.

Ob bei unternehmerischen Plänen, Investitionsvorhaben oder Streitfällen: Wir sorgen dafür, dass Mandanten auf beiden Seiten des Atlantiks gut vertreten sind.

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