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Abberufung war rechtswidrig: Simon Telian gewinnt Verfahren gegen Advanced Blockchain AG

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Frankfurt am Main, 10. Dezember 2025 – LHR vertritt Herrn Simon Telian in vorliegender äußerungs- und presserechtlicher Angelegenheit.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Advanced Blockchain AG mit Urteil vom 5. Dezember 2025 (Az. 3-02 O 8/25) zur Zahlung von Vorstandsvergütung an Herrn Simon Telian verurteilt und festgestellt, dass die Kündigung des Vorstandsvertrages mit Herrn Telian unwirksam war.

Die Kosten des Verfahrens hat das Gericht vollumfänglich der Advanced Blockchain AG auferlegt.

Das Gericht stellte fest, dass die vom Aufsichtsrat gegen Herrn Telian erhobenen Vorwürfe nicht nachgewiesen werden konnten.

Ebenso bestätigte das Gericht, dass kein ursächliches Fehlverhalten von Herrn Telian für das Einschränken bzw. das Versagen der Testate für die Jahresabschlüsse 2024 der Advanced Blockchain AG sowie ihrer Tochtergesellschaft Incredulous Labs nachgewiesen werden konnte.

Diese Feststellungen haben weitreichende Folgen: Herr Telian wird seine Ansprüche aus dem bis zum 31. Dezember 2026 laufenden Dienstvertrag nebst Erfolgsbeteiligung nun vollständig gegenüber der Gesellschaft geltend machen.

Bereits heute bestehen nach dem Urteil umfangreiche Zahlungsforderungen; die gerichtliche Durchsetzung weiterer erheblicher Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft wird vorbereitet.

 

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