Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

Bewertungen bei jameda – Gleiches Recht für alle?

Ihr Ansprechpartner
© auremar – Fotolia.com

Wo buche ich den günstigsten Urlaub, wo finde ich das beste Restaurant und welcher Arzt ist am kompetentesten?

Wer Antworten auch solche Fragen sucht, findet sie im Internet. Bewertungsportale für die unterschiedlichsten Branchen gibt es en masse. „Wie viel Vertrauen man diesen Bewertungen schenkt, ist eine Sache, ob diese rufschädigend sind oder sogar gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, ist eine andere Sache“, sagt Rechtsanwalt Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation.

Besonders kritisch wird es nach Ansicht Lampmanns bei Bewertungsportalen wie jameda: „Ein Arztbesuch ist Vertrauenssache. Dieses Vertrauen sollte nicht zum Spielball kommerzieller Plattformen werden.“ Zwei grundsätzliche Probleme sieht der Jurist: Schlechte Bewertungen können sich natürlich rufschädigend für die betroffenen Ärzte auswirken. Gegen falsche Behauptungen lässt sich aber vorgehen. Es besteht ein Anspruch auf Löschung, wenn die negativen Bewertungen auf unwahren Tatsachenbehauptungen beruhen und keine subjektiven Meinungsäußerungen sind. Auch Beleidigungen oder Schmähungen müssen nicht hingenommen werden.

Werden alle Ärzte gleich behandelt?

Subtiler wird es jedoch, wenn negative jameda- Bewertungen bei bestimmten Ärzten schneller wieder aus dem Portal verschwinden als bei anderen. jameda betont zwar, dass alle Bewertungen nach den gleichen rechtlichen Vorgaben geprüft und veröffentlicht und gegebenenfalls auch wieder entfernt werden.

„Das lässt Interpretationsspielraum zu und bei jameda werden sowohl Ärzte geführt, die (zahlende) Kunden des Portals sind und solche, die es nicht sind.“ Als Jameda-Kunde lassen sich verschiedene Premium-Pakete in Silber, Gold oder Platin buchen. „Das sagt eigentlich nichts über die Qualität des Arztes aus, auch wenn es vielleicht den Eindruck vermittelt. Auffallend ist aber, dass sich bei den Premium-Kunden weniger schlechte Bewertungen finden, als bei anderen Ärzten. Es könnte natürlich sein, dass Ärzte, die Kunden bei jameda sind, sich schlicht mehr um ihren dortigen Auftritt kümmern und Reputationsmanagement betreiben. Würde hier allerdings von Seiten jamedas mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen, wäre das unlauterer Wettbewerb“, sagt Rechtsanwalt Lampmann.

Werden in Bewertungsportalen Unterschiede in der Behandlung von zahlender Kundschaft auf der einen und Nicht-Kunden auf der anderen Seite gemacht, verfälscht das den Wettbewerb, da Nutzer dadurch in die Irre geführt werden. Eine Ermittlung des passenden Arztes ist so nicht mehr sinnvoll möglich, weil es an transparenten Bewertungskriterien fehlt. „Die Vermischung von Werbe- und Bewertungsplattform ist ein grundsätzliches Problem, das nicht nur im Gesundheitsbereich zur Verzerrung des fairen Wettbewerbs führen kann.“, so Rechtsanwalt Lampmann.

Schon 2015 erlitt jameda diesbezüglich eine Schlappe vor Gericht. Dabei wurde die Plattform verpflichtet, Anzeigen von Ärzten, die für Top-Platzierungen gezahlt haben, auch deutlich als Werbung zu kennzeichnen.

LHR-Ratgeber: Negative Bewertungen – Die 5 größten Fehler und die 5 besten Reaktionsmöglichkeiten

Ob Sie Online-Händler, Arzt oder Anwalt sind oder sich anderweitig unternehmerisch betätigen: Ihre Kunden, Patienten, Mandanten, Arbeitnehmer und auch die Konkurrenten reden über Sie!

Wir zeigen Ihnen die 5 größten Fehler, die Sie bei Erhalt einer negativen Bewertung machen können. Jede der fünf Reaktionsmöglichkeiten kann aber auch die optimale Antwort auf eine Abmahnung sein.

In unserem LHR-Ratgeber erläutern wir Ihnen die folgenden 5 Reaktionsmöglichkeiten.

Hier jetzt kostenlos herunterladen!

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht