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„Zocken“ rechtlich regeln – erste juristische Forschungsstelle für E-Sport gegründet

Erste juristische Forschungsstelle für eSport gegründet
Photo by Sean Do on Unsplash

E-Sport – Eine auch aus ökonomischen Gesichtspunkten immer wichtiger werdende Beschäftigung, die 2018 sogar in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Den Rahmenbedingungen für verschiedene rechtliche Fragestellungen, wurde jedoch bis jetzt noch nicht in der Tiefe nachgegangen.

Ein Team der Universität Augsburg gründete nun die Forschungsstelle für eSport-Recht (FeSR) um eben diese juristischen Herausforderungen zu meistern.

Spätestens seit dem Koalitionsvertrag zur 19. Legislaturperiode vom März 2018, in dem sich die Bundesregierung den Auftrag gab E-Sport als Sportart anzuerkennen, stellt dieser ein großes Thema für Politik und Gesellschaft dar. Ob für den einen beim regelmäßigen „Zocken“ mit Freunden oder für den anderen bei hitzigen Debatten, in denen er sich über die negativen Folgen von Ego-Shootern auslässt. Geliebt oder nicht, so sind die zum Teil kontrovers diskutierten Videospiele in aller Munde und vor allem auf vielen Computern oder Konsolen zu finden. Den meisten Personen wird „League Of Legends“, „Counter-Strike“, „FIFA“, oder „Call Of Duty“ wohl ein Begriff sein.

Durch die immer größer werdende Popularität folgt auch ein wirtschaftliches Wachstum. Deloitte hat den Jahresumsatz in Deutschland für 2020 auf 130 Millionen Euro geschätzt. 2017 waren es noch 51,2 Millionen Euro. Umso verwunderlicher, dass die rechtlichen Konsequenzen der rasant wachsenden Branche bisher kaum behandelt wurden. Das Team um Prof. Dr. Martin Maties, dessen Professur für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Methodenlehre sich für die unabhängige Einrichtung verantwortlich zeichnet, will diese beleuchten und erforschen.

Aufgrund des Erfordernisses, dass verschiedene Aspekte und Rechtsgebiete berücksichtigt werden müssen, arbeitet die FeSR mit Juristen aus interdisziplinären Bereichen und verschiedenen E-Sport-Organisationen zusammen. Im Bereich des Zivil- und Arbeitsrechts stellen sich unter anderem Rechtsprobleme der digitalisierten Arbeitswelt, des Sportrechts und des Internationalen Privatrechts. So führt die Forschungsstelle derzeit in Kollaboration mit dem E-Sport-Bund Deutschland e.V. eine Feldstudie durch, die die Tätigkeitsprofile von E-Sportlern bestimmen soll.

Auch zu beantworten ist unter Umständen bereits die Frage der Anwendbarkeit von bisher einschlägigen Rechtsnormen. Dies kann sich aufgrund der strukturellen Unterschiede und neuer digitaler Gegebenheiten als schwierig erweisen. Neben dem Gesichtspunkt, ob E-Sport als Sport anerkannt werden soll, möchte sich die FeSR auch damit auseinandersetzen, wie es um die Gemeinnützigkeit von E-Sport-Vereinen steht oder inwiefern es einer Änderung der Visa-Vergabe-Praktiken bedarf, wie die FeSR auf ihrer Homepage erklärt.

Strafrechtlich wird ebenso die effektive Verhinderung von Wettbetrug, Spielmanipulation und Geldwäsche von Bedeutung sein. Insbesondere, wenn man sich vor Augen führt, dass es sich vor allem bei größeren öffentlich ausgetragenen Wettkämpfen um enorm hohe Preisgelder handelt. In Köln bei der ESL One Cologne spielten die Spieler 2018 um eine Summe von 300.000 USD. Bei den weltweit bekanntesten Veranstaltungen belaufen sich die Preisgelder sogar in Millionenhöhe. Interessant dürfte in diesem Zusammenhang ebenso sein, ob Anbieter von E-Sports und E-Sport-Verbände Compliance-Richtlinien bzw. Ethikkodizes bedürfen, um Missbräuche ihrer Spielplattformen und damit einhergehende Reputationsschäden und Haftungsfolgen zu verhindern.

All diese Fragen möchte die FeSR beantworten und gleichzeitig Ansprechpartner für Politik, Ministerien, Vereine aber auch Unternehmen sein, um den Austausch zwischen den Parteien zu ermöglichen. Zu diesem Zweck sollen in Zukunft unter anderem Tagungen und Vorträge zu den verschiedenen Thematiken angeboten werden. Eine erste offizielle Veranstaltung ist für diesen Mai an der Universität Augsburg geplant.

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