Mehrfach ausgezeichnet.

Focus Markenrecht
en

"Er wollte nur kurz bei Facebook reinschauen. Was er dann fand, hat ihm die Sprache verschlagen."

Ihr Ansprechpartner

Heftig.co ist zur Zeit in aller Munde. Mit Überschriften wie „Dieser Hund wollte am Straßenrand sterben. Ich bin noch immer bewegt, von dem was dann passiert ist.“ lockt die Seite viele Facebook-Nutzer und feiert in Bezug auf die steigende Fanzahl und das entgegen gebrachte Interesse der Nutzer im Internet einen großen Erfolg.

Dass dieser Erfolg aus urheberrechtlicher Sicht mehr als zweifelhaft ist und die Betreiber der Seite sogar strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen, erklären heute Rechtsanwalt Niklas Haberkamm, Partner der Kanzlei LHR und sein frisch als Rechtsanwalt zugelassener Kollege Dennis Tölle in der Legal Tribune ONLINE.

Wie es für heftig.co künftig weitergehen wird, werden die Urheber und Rechteinhaber entscheiden, die die Werke geschaffen haben, für deren Veröffentlichung sich heftig.co aktuell feiern lässt. (ro)

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht

2., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage

Chronologisch aufgebaut, differenzierte Gliederung, zahlreiche Querverweise und, ganz neu: Umfangreiche Praxishinweise zu jeder Prozesssituation.

Mehr erfahren

Praxishandbuch Anspruchsdurchsetzung im Wettbewerbsrecht