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DSGVO: Google kündigt neue Spielregeln für Werbetreibende an

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DSGVO Google neue Maßnahmen für Werbetreibende
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Viele Unternehmen haben den Datenschutz bislang stiefmütterlich behandelt.

Im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die empfindliche Bußgelder beinhaltet, werden viele Unternehmen ihre Einstellung zum Datenschutz überdenken müssen. Sogar Google – nicht gerade als datenschutzfreundliches Unternehmen bekannt – hat neue Spielregeln für Werbetreibende angekündigt. 

Google hat mehrere Maßnahmen hinsichtlich des Datenschutzes angekündigt, die vor allem Werbetreibende betreffen und durchaus weitreichende Folgen haben können.

So müssen die Werbetreibenden künftig dafür Sorge tragen, dass die betroffenen Nutzer eine Einwilligung in die Datenverarbeitung zum Zwecke der Werbung abgeben. Der Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass nach der DSGVO eine Datenverarbeitung grundsätzlich unzulässig ist, es sei denn, ein Erlaubnistatbestand greift ein, wie zum Beispiel die Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO.

Schon im Jahr 2014 hatte Google von Werbetreibenden gefordert, dass eine Einwilligung in die Datenverarbeitung vorliegen müsse. Allerdings macht Google nun darauf aufmerksam, dass die Einwilligung zusätzlich dokumentiert werden muss, um im Zweifel nachweisen zu können, dass die Einwilligung erteilt wurde. So soll der Rechenschaftspflicht gem. Art. 5 Abs. 2 DSGVO Rechnung getragen werden. Darüber hinaus werden Werbetreibende angehalten, den Nutzern zu erläutern, wie das so genannte Opt-out funktioniert und wie das Recht des Nutzers auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO ausgeübt werden kann.

Alternatives Werbeprogramm ohne personalisierte Werbung

Viele Werbetreibende nutzen sog. Cookies, um den Nutzern personalisierte Werbung präsentieren zu können. Cookies sind kleine Textdateien, die auf dem Gerät des Nutzers gespeichert werden und diese beim Surfen im Internet „verfolgen“. So können die Werbetreibenden herausfinden, welche Vorlieben der jeweilige Nutzer hat und die Werbung hierauf anpassen.

Google gab nun bekannt, dass es alternativ zur personalisierten Werbung (so genanntes Targeting) ein Werbeprogramm geben werde, das auf personalisierte Werbung verzichtet. Dieses Werbeprogramm ist für die Werbebranche naturgemäß wenig attraktiv, da man damit faktisch zu einem Werbemodell von vor 15 Jahren zurückkehrt.

Neue Nutzungsbedingungen für Google Produkte

Hinsichtlich der von Google angebotenen Produkte für Werbetreibende wie bspw. DoubleClick, AdSense und AdMob soll es neue Nutzungsbedingungen geben. Aber auch Googles Programm zur Reichweitenanalyse Google Analytics wird von der Änderung der Nutzungsbedingungen betroffen sein.

Die Gründe für Googles neue Spielregeln – die DSGVO

Googles Handeln ist zum einen auf die drohende Haftung bei Verstößen gegen die DSGVO zurückzuführen. So können die Aufsichtsbehörden bei einem Verstoß ein Bußgeld von bis zu 20.000.000 € oder von bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres verhängen. Darüber hinaus können die Betroffenen Schadensersatz sowohl für materielle als auch für immaterielle Schäden geltend machen.

Die ePrivacy-Verordnung: Eine ungewisse Variable

Zum anderen dürften die Ankündigungen auf die künftige ePrivacy-Verordnung zurückzuführen sein, welche die DSGVO unter anderem im Bezug auf personalisierte Werbung weiter konkretisieren wird. So soll für personalisierte Werbung – also für das Setzen von Cookies – eine explizite und nachweisbare Einwilligung des Nutzers vorliegen. Darüber hinaus sollen die Grundeinstellungen der Internet-Browser sowie der Smartphone-Betriebssysteme so datenschutzfreundlich wie möglich sein.

Eine denkbare Konsequenz ist, dass vielen Werbetreibenden mit Inkrafttreten der ePrivacy-Verordnung die entsprechenden Einwilligungen fehlen, um weiterhin personalisiert zu werben. Google scheint mit seinem alternativen Werbeprogramm ohne personalisierte Werbung diesem Umstand Rechnung zu tragen.

Die ePrivacy-Verordnung wurde jedoch noch nicht seitens der EU verabschiedet, sodass es aktuell noch nicht absehbar ist, inwieweit die ePrivacy-Verordnung die personalisierte Werbung beeinflussen wird.

Fazit

Angesichts der drohenden Sanktionsmöglichkeiten durch die DSGVO und der zwar noch ungewissen aber kommenden ePrivacy-Verordnung hat nun auch Google auf die neuen datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen reagiert.

Ob die Werbebranche künftig komplett auf personalisierte Werbung verzichten muss, ist noch unklar. Allerdings sollten Werbeagenturen sich mit diesem Szenario zumindest gedanklich auseinandersetzen, um auf die kommenden Veränderungen optimal vorbereitet zu sein.

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