Rechtsanwälte LHR
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Was ist die Bibliothekstantieme?
Die Bibliotheksantieme ist ein Begriff des deutschen Urheberrechts. Sie bezeichnet die Vergütungspflicht von Bibliotheken an die Urheber. So sollen bspw. Schriftsteller dafür entschädigt werden, dass ihre Werke durch die Bibliothek kostenfrei ausgeliehen werden.
So müssen die Bibliotheken rund 3 bis 4 Cent pro ausgeliehenes Werk an die jeweilige Verwertungsgesellschaft (s. Verwertungsgesellschaft) zahlen, zumeist ist dies die VG Wort. Die Verwertungsgesellschaft zahlt den Urhebern die Beträge in Form von Tantiemen (s. Tantieme) aus.
Unsere Leistungen zum Thema Bibliotheksantieme
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