Landgericht Berlin: „Pro Deutschland“ darf nicht mit dem Namen Sarrazin Wahlwerbung betreiben

Das hat das Landgericht auf Antrag Sarrazins nun verboten. Zur Begründung hat es sich auf die Antragsschrift bezogen, in der eine Verletzung des Rechts am eigenen Namen beanstandet wird.
Quelle:
Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
Elßholzstr. 30-33, 10781 Berlin
Bereits im April 2011 hatte die gleiche Kammer des LG Berlin der NPD verboten, Sarrazin mit dem Satz zu zitieren: “Ich möchte nicht, dass wir zu Fremden im eigenen Land werden.”. Wir berichteten. (la)