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Von einem, der umzog und einen Urheberrechtsstreit auslöste

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Gesamteindruck Tischgestells
Photo by Hannah Busing on Unsplash

Die Umstände, die zu Urheberrechtsstreitigkeiten führen, sind manchmal etwas skurril. So in dem Fall, der nun vom OLG Frankfurt a. M. zu entscheiden war.

Was nicht passte, wurde passend gemacht

Deutschland 1953. Ein bekannter deutscher Architekt entwirft einen Tisch mit Stahlrohrgestell, das durch Kreuzstreben seine Stabilität und besondere Ästhetik erhält. Einer seiner Assistenten hat einen Tisch dieser besonderen Machart bei sich in der Wohnung stehen.

Als er nun umziehen will, passt der Tisch nicht in seine „Ente“. Also lässt er die sperrige schrägliegende Kreuzverstrebung von einem Schlosser zersägen und so umgestalten, dass eine senkrechte Alternative entsteht, die transportabel ist und auch die praktische Verwendbarkeit des Tischgestells erhöht.

Das heißt: Der Tisch passte jetzt nicht nur in die „Ente“, sondern ging auch Mitte der 1960-er Jahre in Serienproduktion.
Klage der Erben abgewiesen, Berufung ohne Erfolg
Nun – ein halbes Jahrhundert später – fordern die Erben des Architekten Schadensersatz von eben jenem Unternehmen, das mit dem damals modifizierten Tisch bis heute auf dem Markt ist. Begründung: Die Umgestaltung des Tischgestells entstelle bzw. beeinträchtige in urheberrechtswidriger Weise das ursprünglich von ihrem Vater geschaffene Modell. Das LG Frankfurt a. M. hatte die Klage abgewiesen (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 22.9.2021, Az. 2-06 O 40/21) und auch die Berufung vor dem OLG hatte keinen Erfolg (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 29.11.2022, Az. 11 U 139/21).

Übernommener Minimalismus der Konstruktion nicht eigenständig schutzfähig

Die Frankfurter Richter führten aus, es sei unerheblich, dass das nachgebaute Serienmodell, gegen das sich die Klage richtete, ursprünglich mal aus dem zersägten Architekten-Modell entstanden sei. Ebensowenig liege dem „geistig-ästhetischen Gesamteindruck“ nach eine Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts vor, weil ja gerade auf die typische Kreuzverstrebung des Architekten-Modells verzichtet werde. Übernommen werde allein der minimalistische Stil der Stahlrohrkonstruktion des Tischgestells, doch dieser sei nicht eigenständig schutzfähig.

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