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Dem Ernst Kuzorra seine Frau ihr Stadion – Namensrechte an Fussball-Stadien

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Namensrechte an Fussball-Stadien
© Thomas Reimer – Fotolia.com

Ein immer wieder interessantes Thema in der Sommerpause, in der auch der Bundesligafußball ruht, ist das Thema der Namensrechte an Fussball-Stadien der Republik.

Vom Volksparkstadion über die AOL Arena, HSH Nordbank Arena bis zur Imtech Arena und zurück

Insbesondere wenn ein entsprechender Vertrag eines Sponsors ausläuft und es zu einer Umbenennung kommt, ist das Thema der Namensrechte in aller Munde, da es für Fans eben schon einen Unterschied macht, ob sie bspw. in Hamburg in die „AOL Arena“, die „HSH Nordbank Arena“, die „Imtech Arena“ oder in das „Volksparkstadion“ pilgern – denn irgendwie wird ja das eigene „Wohnzimmer“ umbenannt.

An dem Hamburger Fall lässt sich hierbei auch gut ein gewisser Wandel in der Partnerschaft der Sportclubs mit den namensgebenden Sponsoren veranschaulichen.

Zunächst führte in Hamburg der Weg weg vom althergebrachten „Volksparkstadion“ und hin zum ersten Namenssponsor AOL im Jahr 2001 – Hamburg war hier sogar bundesweit Vorreiter. Doch schon kurz nach dem Deal mit AOL, bemerkte man in Hamburg, dass mit Stadionnamen durchaus eine gewisse Emotionalität verbunden ist. Fans konnten sich mit einem internationalen Konzern als Namensgeber, der keinen Bezug zu Hamburg aufweist, kaum identifizieren. So bemühte man sich nach dem Ende des AOL-Vertrags um regionale Wirtschaftsgrößen und fand schließlich im Jahr 2007 die HSH Nordbank, die aber im Zuge der Finanzkrise die Namensrechte 2010 wieder abgeben musste. Doch auch im Anschluss konnte ein Hamburger Unternehmen – Imtech – als Namensgeber gewonnen werden. Als auch die Imtech in finanziell schwieriges Fahrwasser geriet, schloss sich letztlich wieder der Kreis und der Hamburger Mäzen Klaus-Michael Kühne erwarb die Namensrechte, nur um dem Stadion fast fünfzehn Jahre nach der erstmaligen Umbenennung wieder seinen ursprünglichen Namen „Volksparkstadion“ zurückzugeben.

Dem Ernst Kuzorra seine Frau ihr Stadion

Die Namensgebung bedeutender Sportstätten hat nicht nur emotionale, sondern auch gesellschaftliche Bezüge. So wird dem ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau auf die Frage, ob Fußballstadien nicht auch einmal nach Frauen benannt werden sollten, die rhetorische Gegenfrage zugeschrieben:

„Und wie sollen wir das denn nennen? Dem Ernst Kuzorra seine Frau ihr Stadion?“

Das Thema „Namensrechte“ von Sportstadien ist also durchaus ein komplexes Thema – es wird schließlich nicht irgendeine Werbebande erworben. Dies zeigt die fünfzehnjährige Geschichte in Hamburg ebenso wie der Umstand, dass derzeit mit Werder Bremen, Borussia Mönchengladbach und Hertha BSC Berlin drei Bundesligavereine in Stadien spielen, die keine Namen von Sponsoren tragen. Nicht alles passt mit allem zusammen und damit eine Zusammenarbeit erfolgreich ist, müssen etliche Faktoren berücksichtigt werden.

Namensrechte an Fussball-Stadien – von 100.000 € bis 6 Millionen € ist alles drin

Eine Rolle spielt hier selbstverständlich auch der Preis der Namensrechte. In der Bundesliga ist die Spanne groß. Während Bayern München und Schalke ca. sechs Millionen Euro pro Saison erlösen, sind es bei den kleineren Clubs manchmal kaum eine Million Euro.

Ob die Spanne von wenigen Hunderttausend Euro bis hin zu sechs Millionen Euro bereits das Ende der Fahnenstange bedeutet, ist angesichts der Summen, die in der Bundesliga hinsichtlich Transfer- und TV-Erlösen mittlerweile zur Normalität geworden sind, eher unwahrscheinlich. Die Gegenleistungen für den Erwerb der Namensrechte an Bundesligastadien dürften auch künftig tendenziell noch ansteigen.

Umso mehr gilt es darauf zu achten, wie Vertragswerke ausgestaltet werden. Es ist äußerst wichtig, detailliert festzulegen, wo rechtliche Grenzen zwischen Sponsor und Club verlaufen und auch wie die Namensrechte im Falle von Verletzungen konsequent und nachdrücklich durchgesetzt werden.

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