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Focus Markenrecht
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Widerspruch gegen AGB durch Facebook-Eintrag – möglich, sinnvoll?

Ihr Ansprechpartner

Aufgrund zahlreicher Anfragen möchten wir kurz auf den Facebook-Hoax eingehen, der aktuell die Runde macht.

Zur Zeit wird von vielen Nutzern der folgende Text

„An Facebook: Aufgrund der neuen AGB’s in Facebook widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten (Texte, Fotos, persönliche Bilder, persönliche Daten) gemäß BDSG. Das Copyright meiner Profilbilder liegt ausschließlich bei mir. Die kommerzielle Nutzung bedarf meiner schriftlichen Zustimmung.

Because of the new terms of Use on Facebook I disagree with this, the commercial use of my personal information (text, photos, personal images, personal data) according to BDSG. The copyright of my profile images belongs exclusively to me. The commercial use requires my written permission!“

oder das folgende Bild

so oder in Abwandlungen auf Facebook geteilt und verbreitet. Bezug genommen wird darin auf eine angebliche Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen die Teilenden offenbar auf diesem Weg widersprechen möchten.

Keine AGB-Änderung ersichtlich

Unsere Kollegen von Recht am Bild weisen diesbezüglich zu Recht darauf hin, dass bereits nicht ersichtlich ist, wann bzw. in welcher Form die Facebook-AGB geändert worden sein sollen. In der letzten Aktualisierung am 08. Juni 2012 hat sich zumindest bezüglich der Nutzung personalisierter Daten und des geistigen Eigentums (IP-Inhalte) nichts geändert. Es spricht somit vieles dafür, dass es sich bei der Meldung, wie so oft, um einen so genannten Hoax handelt, der von vielen Usern einfach unbesehen und ungeprüft weiterverbreitet wird.

Widerspruch gegen Nutzung selbst auf Facebook hochgeladener Daten nicht sinnvoll…

Abgesehen davon ist der Sinn eines solchen „Widerspruchs“ zweifelhaft. Denn jedem Facebooknutzer sollte klar sein, dass das soziale Netzwerk nur funktionieren kann, wenn die hoch geladenen Inhalte auch bestimmungsgemäß geteilt und verbreitet werden dürfen bzw. können. Es bleibt daher dabei, dass Facebook allerhand Rechte eingeräumt bekommt und diese auch braucht, damit das Social-Network überhaupt bestehen kann.

…aber grundsätzlich möglich

Die auf allfacebook.de geäußerte Auffassung, dass ein „Widerspruch“ gegen allgemeine Geschäftsbedingungen gänzlich unmöglich sei, trifft allerdings nicht zu.

Erstens muss eine Änderung von allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb eines Dauerschuldverhältnisses dem Vertragspartner zumindest zur Kenntnis gebracht werden. Selbst, wenn Facebook dies zum Beispiel per E-Mail getan hätte, wären die User zweitens nicht verpflichtet, diese auch zu akzeptieren. Was Facebook in solchen Fällen allerdings bleibt, ist die sofortige Kündigung des Accounts.

Widerspruch in Timeline unwirksam

Fraglich ist jedoch, ob ein solcher Widerspruch durch das Posten in der Timeline bzw. das Teilen auf  Facebook auch ordnungsgemäß ist. Obwohl Pinnwandeinträge öffentlich sind und von jedermann gelesen werden können, ist nicht zu erwarten, dass die Betreiber der Facebook-Plattform die Seiten der einzelnen Nutzer daraufhin überprüfen, ob diese relevante rechtliche Erklärungen enthalten. Der so geäußerte Widerspruch gegen die Facebook-AGB dürfte somit leerlaufen.

Udo Vetter weist darauf hin, dass der öffentlich geäußerte Protest gegen den Umgang mit den Daten der Nutzer dennoch nicht völlig sinnlos sein muss. Symbolische Wirkung hat er allemal.

Facebooknutzer sind erwachsen und können denken

Allerdings müssen sich diejenigen, die die oben genannten Statusmeldungen nicht einfach gedankenlos geteilt haben, sondern tatsächlich nicht möchten, dass Facebook Texte, Fotos oder persönliche Daten nutzt, fragen lassen, ob Facebook die richtige Plattform für sie ist und sich die folgende (etwas überspitzt formulierte und ironische) Statusmeldung, die zur Zeit ebenfalls auf Facebook kursiert, zu Herzen nehmen:

„An: Facebook!

Aufgrund der neuen AGB ist es mir ehrlich gesagt scheißegal, inwieweit meine Daten wofür auch immer genutzt werden. Ich bin erwachsen und kann soweit denken, dass ich Informationen, die meiner Meinung nach wichtig und geheim sind, nicht auf eine öffentliche Plattform setze, die ich kostenlos neben Millionen anderer Menschen nutze.

Darüber hinaus kann ich soweit denken, dass Facebook nicht jede blöde Statusmeldung seiner Neunhundertfuffzigmillionen User liest, um zwischen „Ich war grad auf Klo“, „Extrem-Couching mit Hans Wurst at Home“ und „Instagramm Bilder meiner Mittags-Currywurst-mit-Pommes-Rot-Weiß“, versteckte Botschaften wie beispielsweise den Widerspruch zu den AGB zu finden und auszuwerten.

Das Copyright dieses Textes liegt bei mir und auch hier ist es mir völlig egal, wenn das jemand kommerziell nutzen möchte…“

(la)

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