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Online-Handel: Bestellbestätigung unerlässlich

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Online-Handel Bestellbestätigung
Photo by Pickawood on Unsplash

Bei Online-Bestellungen muss unmittelbar nach dem Bestellvorgang eine elektronische Bestätigung erfolgen. Sonst verstößt der Betreiber des Online-Shops gegen das Wettbewerbsrecht. Dabei kann sich der Online-Händler auch nicht auf ein hohes Bestellvolumen herausreden. Das entschied das LG München (LG München, Urteil v. 15.2.2022, Az.: 33 O 4638/21).

Pflicht zur Bestätigung…

Die Pflicht zur Bestellbestätigung egibt sich dabei aus § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB. Die Norm regelt allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr und dient dem Verbraucherschutz. Die Kundin resp. der Kunde soll über den erfolgten Bestellvorgang informiert werden, weil er nur so nachvollziehen kann, dass die Bestellung tatsächlich beim Händler eingegangen ist; die Mail o.ä. ersetzt insoweit die persönliche Rückmeldung des Präsenzgeschäftsverkehrs.

…und zwar unverzüglich

Grundsatz ist, dass die auf elektronischem Wege erfolgte Bestellung unverzüglich auf eben diesem Wege bestätigt werden muss. Was bedeutet „unverzüglich“? Seit der vielleicht berühmtesten Pressekonferenz der Moderne („Visa sind unverzüglich zu erteilen…“) kennen wir „ähm… unverzüglich“ als Synonym für „sofort“, „umgehend“, „so schnell wie möglich“. Der Jurist sagt „ohne schuldhaftes Zögern“. Für Online-Bestellungen heißt das konkret: Die Bestätigung muss binnen einiger Stunden erfolgen bzw. bei Bestellvorgängen in den späten Abendstunden gleich am nächsten Morgen bzw. am nächsten Geschäftstag zu den üblichen Öffnungszeiten. Im vorliegenden Fall wurde diese Frist mit fünf Tagen deutlich überschritten.

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe “Berichte aus der Parallelwelt”. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beiträge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeiträge Begebenheiten und Rechtsfälle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem völlig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser überlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.

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