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5 Fragen an Soenne, stellvertretender Vorsitzender der mfm zu den BILDHONORAREN

Ihr Ansprechpartner

mfm-tabellenDa wir größtenteils Rechteinhaber und damit im Urheberrecht Fotografen, sonstige Kreative und Agenturen vertreten, haben wir uns sehr gefreut, dass Soenne sich bereit erklärt hat, uns 5 Fragen zur Broschüre „mfm BILDHONORARE 2018“ beantworten.

Der Fotodesigner mit dem einzigartigen Namen hat einen eigenwilligen Lebenslauf: In Dänemark und Deutschland aufgewachsen, mit dem Gesellenbrief als Bäcker in der Tasche erweiterte er auf Sizilien sein Wissen um die italienische Sprache, die Lebenskultur sowie des Pizzabackens. Diese Ausbildungen bildeten das Fundament um das nachträglich erarbeitete Abitur, die erste Fotoausrüstung und den Studienbeginn finanzieren zu können. Damit studiert er in Dortmund Fotodesign und in Leipzig Fotografie.

Soenne arbeitet seit 1986 erfolgreich als freiberuflicher Fotodesigner, Künstler und visueller Berater für zahlreiche Unternehmen. Sabine Pallaske und Soenne leiten seit Juni 2017 die Geschicke der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm).

Die mfm ermittelt jährlich die aktuellen Honorare für Fotonutzungen in Deutschland und gibt diese unter dem Titel BILDHONORARE als Broschüre (auch “mfm-Tabellen” genannt) heraus. Diese Publikation dient seit vielen Jahren Bildlieferanten und Bildnutzern als wichtiges Informations- und Planungsinstrument. Die mfm ist ein Arbeitskreis des Bundesverbandes professioneller Bildanbieter e.V. (BVPA).

Heute erscheint die aktuelle Broschüre „BILDHONORARE 2018“. Für uns Anlass, Soenne 5 Fragen zu den “BILDHONORAREN 2018” stellen, die vor allem Fotografen, die von ihrer Kunst leben möchten, interessieren wird.

* Wozu dienen die mfm-Honorartabellen?

Die mfm BILDHONORARE bietet eine gute Orientierung bei der Ermittlung fairer Preise bei der Bildlizenzierung. Jährlich aktualisiert erschienen die BILDHONORARE seit zirka 40 Jahren und ist dabei allen Marktteilnehmern dienlich. Auch Gerichte greifen bei der monetären Bewertung von Urheberrechtstreitigkeiten gerne auf dieses Standardwerk der Bildbranche zurück.

Die BILDHONORARE bilden die am Markt für gewöhnlich erzielten Preise für Einzelbildlizenzen ab. Entgegen gängiger Urteile spielt der Berufsstand des jeweiligen Urhebers (Handwerker, Fotodesigner, Autodidakt) keine Rolle.

* Wie kommen die mfm-Honorartabellen zustande?

Wir haben bei der Erhebung zu den BILDHONORARE 2018 verstärkt Bildurheber in unsere umfangreiche Umfrage eingebunden. Das ist der veränderten Marktsituation geschuldet, in der auch Urheber ihre Werke selbst vertreiben. Der Bildermarkt orientiert sich am Nutzen eines Motivs, nicht vordergründig an den Umständen seiner Entstehung. Somit sind Bildagenturen und Urheber bei der Erhebung gleichermassen aufgefordert gewesen, Preisauskünfte zu erteilen.

* Können die mfm-Tabellen letztendlich auch vor Gericht tatsächlich durchgesetzt werden?

Da der gesamte Bildermarkt zu getätigten Bildverkäufen befragt wird und in der Kommissionssitzung auch erfahrene Gutachter teilnehmen, bieten die jährlich aktualisierten BILDHONORARE eine zuverlässige Grundlage für die Ermittlung von fairen Nutzungshonoraren. Somit finden die in den mfm BILDHONORARE abgebildeten Honorare auch bei Gericht regelmäßig Anerkennung.

* Was ist neu an der Broschüre “BILDHONORARE 2018”?

Die Abfrage zu Markterfahrungen der Teilnehmer führte teilweise zur Änderung der Medienrelevanz und somit zur partiellen Vereinfachung einiger Kategorien. Des Weiteren haben wir Kategorien im neuen Archivteil der mfm BILDHONORARE abgebildet, bei denen wir bei der aktuellen Erhebung keine Information erhielten. Hiermit und mit dem aktualisierten Glossar bleiben die mfm BILDHONORARE auch zukünftig ein aktuelles Nachschlagewerk.

Auf dem aktuellen Bildermarkt spielt das Thema Nachlizenzierung eine immer grösser werdende Rolle. Darum haben wir Fragen zur Nachlizensierungspraxis gestellt. Im Ergebnis können wir übliche Aufschläge bei Nachlizenzierungen abbilden.

* Die technischen Möglichkeiten (Stichwort: Google-Bildersuche), das Sozialverhalten der Nutzer (Stichwort: Social Media) und die Rechtsprechung (insbesondere auf Europaebene) sind im Fluss. Wer denkt in Zukunft noch an die Fotografen?

Auf die rasante Entwicklung der omnipotenten Online-Bildnutzung haben Bildermarkt und Gesetzgeber nur zögerlich reagieren können. Die Tragweite ungewollter Online-Nutzungen auf medienweitergebenden Plattformen (google und „social-media“) wird derzeit besonders deutlich. Die Interessen der Quasi-Monopolisten stehen einem diversifiziertem, aber wenig strukturierten Bildermarkt und einem überfordert erscheinenden Gesetzgeber EU-weit gegenüber. Hier eine allseits faire Lösung zu finden ist aktuell die größte Herausforderung. Der Gesetzgeber hat das sogenannte „value-gap“ verkannt – die Wertschöpfung Urheberrechtlich geschützter Werke findet vornehmlich ausserhalb der EU statt.

Demgegenüber hat der kopierende und teilende Konsument die ihm suggerierte, grenzenlose Gratis-Kultur längstens verinnerlicht. Die mfm wird durch ihre Erhebungen weiterhin nahe am Marktgeschehen bleiben und dies mit den BILDHONORAREN auch abbilden können.

Vielen Dank, lieber Soenne, für das Gespräch.

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