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Bericht zu Panama Papers gelöscht: LHR geht erfolgreich gegen Tageszeitung vor

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Tu felix Austria

Unter der Bezeichnung “Panama Papers” berichtet unter anderem die Süddeutsche Zeitung seit dem April 2016 über einen 2,6 Terabyte großen Datensatz bestehend aus über 11,5 Millionen Dokumenten zu 214.000 Briefkastenfirmen, die aus einer Datenbank der panamaischen Kanzlei Mossack Fonseca entwendet, oder wie es in der Presse heisst, “geleakt” wurde.

Das „Internationale Consortium of Investigative Journalists (ICIJ)“ stellte Anfang Mai 2016 ausgewählte Dokumente sogar in einer Datenbank bereit.

Eine detaillierte rechtliche Bewertung der (Un-)zulässigkeit der Veröffentlichungen der Panama Papers hatten wir kurz darauf bereits hier veröffentlicht:

Wie einschneidend diese Rechtsverletzungen für die Betroffenen sind und dass diese sich oft sogar noch intensivieren, zeigt ein aktueller Fall aus unserer Beratungspraxis.

Österreichische Zeitung greift Panama Papers auf

Offenbar animiert durch die absichtlichen Indiskretionen hatte eine bekannte österreichische Tageszeitung Ende Mai 2016 den Umstand in einem Artikel breitgetreten, dass ein von uns vertretener Mandant “Nutznießer” einer Limited-Company mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln sei. Aber nicht nur das. Die Zeitung veröffentlichte neben dessen  – vermeintlicher – Privatadresse  (mittels der Verlinkung auf den entsprechenden Datensatz in der oben genannten Datenbank) zusätzlich eine Abbildung des entsprechenden Wohnhauses.

Das ist es, was Internetveröffentlichungen für die Betroffenen so gefährlich macht: Meist bleibt es nämlich nicht bei dem ersten rechtswidrigen Bericht. Die erste Meldung hatte sich – wie im Internet üblich – nicht nur weiterverbreitet, die österreichische Zeitung hatte der ursprünglichen Rechtsverletzung noch eine eigene, weitere hinzugefügt. Aus einer bloßen Indiskretion war nun ein echter „Pranger“ mit Privatadresse und Foto des Wohnhauses geworden.

Publikation löscht den Bericht auf Aufforderung von LHR

Es war daher nicht sehr verwunderlich, dass die Tageszeitung den im Internet abrufbaren Artikel auf unsere Aufforderung umgehend löschte.

Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei LHR:

“Der Fall erweckt den Eindruck, als hätte sich die Publikation in der Annahme zu der Veröffentlichung hinreissen lassen, dass es sich bei den Panama Papers um so etwas wie seriösen Journalismus handeln könnte. Das ist ein Irrtum. Die Panama Papers dokumentieren zwar einen Skandal, allerdings nicht einen wirtschaftlichen, sondern einen presserechtlichen.”

Wir haben uns auf den Schutz von Unternehmen und Persönlichkeiten spezialisiert. Falls Sie zu den Betroffenen von rechtswidriger Berichterstattung gehören, rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns eine E-Mail. 

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